Digitale Medien können die Schüler/innen beim Lernen im Sport unterstützen und Lehrer/innen im komplexen Unterrichtsgeschehen entlasten. Geprüft werden muss aber, ob Aufwand, Ertrag und der pädagogische Mehrwert im Verhältnis stehen.
Schwerpunkte (immer an praktischen Unterrichtssituationen und Unterrichtsprojekten orientiert)
- Unterrichtsvorbereitung und Medien im Internet (Portale für den Sportunterricht)
- Medieneinsatz I - Entwicklung von Bewegungsvorstellungen über Bildreihen, Animationen, Videos
- Medieneinsatz II - Bewegungslernen /Bewegungsanalyse/ Feedback (Videoanalyse, Videodelaytechnik)
- Medieneinsatz III - Ergebnissicherung / Gestaltungsaufgaben
- Medieneinsatz IV - Unterrichts- und Übungsorganisation
- Theorie im Sportuntericht (Sek.II) - Grundkurs Sport, Sportabitur, Leistungskurs
- Medieneinsatz im Schulsportalltag
Alle Teilnehmer/innen sollten über ein Tablet oder Notebook (mit Internetverbindung) verfügen. Einwände gegen eine zu starke Digitalisierung sollten vor dem Hintergrund eines intensiven Bewegungsgeschehens im Sportunterricht thematisiert werden.
Referent:
Herr Rolf Dober
langjährige Lehrtätigkeit als Sportlehrer; Lehrerfortbildungen; Erstellung umfangreicher Online-Lehrmaterialien bei Sportunterricht.de;
Veröffentlichungen in Fachzeitschriften; Fachberatertätigkeit bei "Lehrer-Online"
Für diese Veranstaltung gelten die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des KOS“ (Link s.u.) in Verbindung mit den „Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen des NLQ“ (abrufbar unter
https://www.nibis.de/formulare-des-nlq_593). Mit Ihrer VeDaB-Meldung erklären Sie zugleich, dass Sie bzw. Ihre Schulleitung diese Teilnahmebedingungen vollumfänglich akzeptieren.
Auch wenn Fortbildungsveranstaltungen in der dienstfreien Zeit und/oder online stattfinden, so ist die Genehmigung der Dienststelle zwecks dienstrechtlicher Absicherung Voraussetzung für eine Anmeldung bei einer vom KOS veranstalteten Fortbildung. Bei der Online-Meldung ist zwingend im Voraus zu bestätigen, dass Ihnen die Genehmigung Ihrer verantwortlichen Schulleitung vorliegt.