Sonnencreme, Funktionskleidung und FFP2-Masken sind nur drei Produkte, die Nanomaterialien enthalten. Die Anwendungen in Medizin, Sport und Freizeit sowie Kosmetik sind äußerst vielfältig. Die Eigenschaften der Nanodimension sind genauso faszinierend wie alltagsrelevant. Sie erweitern schultypische Struktur-Eigenschafts-Betrachtungen deutlich.
Die Nanostrukturen haben im Fach Chemie daher Einzug in die Bildungsstandards der Allgemeinen Hochschulreife genommen. Auch im neuen Kerncurriculum Chemie für die gymnasiale Oberstufe wurde die Nanochemie über alle vier Kompetenzbereiche neu eingeführt.
In dieser Fortbildungsveranstaltung wird ein möglicher Unterrichtsgang zum Thema Nanostrukturen in der Qualifikationsphase vorgestellt. Anschließend können die Teilnehmenden Experimente zur Unterrichtseinheit durchführen. Umfangreiche Materialien zur Unterrichtseinheit werden den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt.
Schulentwicklung: Umsetzung des neuen Kerncurriculums Chemie Gymnasiale Oberstufe und Implementierung einer neuen Unterrichtseinheit in die schuleigenen Fachcurricula Chemie der Qualifikationsphase.
Die Teilnahmekosten in Höhe von 16,00 Euro werden der Schule in Rechnung gestellt. Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert. Eine Tagesverpflegung wird nicht angeboten. Ggf. anfallende Kosten für die Verpflegung tragen die Teilnehmer selbst. Lehrkräfte/Beschäftigte aus Schulen in freier Trägerschaft können im Rahmen der verfügbaren Plätze auf eigene Kosten teilnehmen.
Reisekosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gezahlt. Soweit erforderlich beantragen Sie bitte die Dienstreisegenehmigung bei der für Sie zuständigen Dienststelle (Dienststelle der Lehrkräfte ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter). Die entsprechenden Formulare hat das Land Niedersachsen hier eingestellt:
https://e-forms.niedersachsen.de/formulare/reise_und_umzugskosten_trennungsgeld/
Der »Antrag auf Gewährung von Reisekostenvergütung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 23 Abs. 2 NRKVO« kann heruntergeladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Ende der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung abgegeben werden. Die neunstellige Veranstaltungsnummer KBS…… muss bei »Grund, Datum/Daten der Reise(n)« eingetragen werden.
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.