Nach Erscheinen des BNE-Erlasses 2021 sind alle Schulen dazu aufgefordert, BNE-Beauftragte zu benennen. Diese Kolleginnen und Kollegen sind besonders zu dieser Veranstaltung eingeladen, aber auch weitere an BNE Interessierte. Der Nachmittag soll Grundlagen, Ideen und Hilfen bereitstellen, diese neue (oder schon bekannte) Aufgabe an der Schule weiter mit Leben zu füllen.
Nach einem Input zu den Grundlagen und zum Erlass werden konkrete Beispiele für BNE-Projekte und -Methoden an Wolfsburger Schulen vorgestellt.
Anschließend besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines World-Cafés verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten zu diskutieren, eigene Ideen zu entwicklen und Lösungen für die Herausforderungen an der eigenen Schule zu suchen. Möglichkeiten, wie außerschulische Lernorte diese Umsetzung unterstützen können, werden darüber hinaus vorgestellt.
Die BNE-Beauftragten und weitere Interessierte lernen sowohl Grundlagen, Kompetenzen und den Erlass für Bildung für nachhaltig Entwicklung (BNE) genauer kennen als auch konkrete Umsetzungsbeispiele für BNE aus verschiedenen Schultypen. Im gegenseitigen Austausch entwicklen Sie darüber hinaus gemeinsam Ideen für die Umsetzung von BNE an der eigenen Schule.
Teilnahmekosten enstehen nicht. Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an. Lehrkräfte/Beschäftigte aus Schulen in freier Trägerschaft können im Rahmen der verfügbaren Plätze auf eigene Kosten teilnehmen.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Die Erstattung der Reisekosten kann nach Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen (vgl. Hauswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. d. MK vom 31.07.2018 – SVBl. 2018, S. 390ff). Soweit erforderlich beantragen Sie bitte die Dienstreisegenehmigung bei der für Sie zuständigen Dienststelle (Dienststelle der Lehrkräfte ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter). Die entsprechenden Formulare hat die NLSchB hier eingestellt:
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
Der »Antrag auf Gewährung von Reisekostenvergütung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 23 Abs. 2 NRKVO« kann heruntergeladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Ende der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung abgegeben werden. Die Veranstaltungsnummer KBS……
muss bei »Grund, Datum/Daten der Reise(n) « eingetragen werden.