Die Schulleitungen sind nach der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen und Gefährdungsbeurteilungen durch eine fachkundige Person durchführen zu lassen.
Sofern die Schulleitungen nicht selbst fachkundig sind, können sie diesen Aufgabenbereich delegieren und gem. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz "Gefahrstoffbeauftragte" benennen. Damit diese ihre Aufgaben verantwortlich wahrnehmen können, ist eine entsprechende Qualifizierung erforderlich.
Folgende Inhalte werden angeboten:
- Rolle und Funktion der Gefahrstoffbeauftragten
- Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- Gefährdungsbeurteilung inkl. Ersatzstoffprüfung
- Sicherheitsdatenblatt
- Betriebsanweisung
- Unterweisung
- Persönliche Schutzausrüstung, Schutzmaßnahmen, Mindeststandards
- Beschäftigungsverbote
- Gefahrstoffmanagement
- Gefahrstoffverzeichnis inkl. Software
- Beschaffung, Verwendungsverbote u. Herstellungsbeschränkungen
- Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen.
Die Teilnahme an beiden Tagen dieser zweiteiligen Qualifizierung ist verpflichtend.
Die Referentinnen und Referenten sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit an
öffentlichen Schulen in Niedersachsen.
__________
Für Lehrkräfte der öffentlichen Schulen werden Fahrtkosten im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel auf Antrag erstattet;
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
___________
Für Landesbedienstete der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden niedersächsischen Schulen wird kein Teilnahmebeitrag erhoben. Die Veranstaltung richtet sich primär an Landesbedienstete der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden niedersächsischen Schulen. Soweit freie Plätze vorhanden sind, besteht darüber hinaus auch für Lehrkräfte der Schulen in freier Trägerschaft eine Teilnahmemöglichkeit gegen Kostenerstattung in Höhe von 110 €