Die Schulleitungen können gem. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz "Beauftragte für Erste Hilfe" benennen (vgl. RdErl. des MK "Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung" vom 27.6.2016).
Damit diese ihre Aufgaben verantwortlich wahrnehmen können, ist eine Qualifizierung sinnvoll.
Es werden u. a. folgende Inhalte angeboten:
- Aufgaben und Bestellung der Beauftragten
- Rechtliche Grundlagen
- Organisation der Ersten Hilfe
- Erste-Hilfe-Material
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Schulsanitätsdienst
- Rechtsfragen und Haftung.
Die Referentinnen und Referenten sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen.
Achtung: Die Veranstaltung dient NICHT der Aktualisierung / Vermittlung von Erste Hilfe-Kenntnissen.
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Für Lehrkräfte der öffentlichen Schulen werden Fahrtkosten im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel auf Antrag erstattet;
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
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Für Landesbedienstete der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden niedersächsischen Schulen wird kein Teilnahmebeitrag erhoben. Die Veranstaltung richtet sich primär an Landesbedienstete der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden niedersächsischen Schulen. Soweit freie Plätze vorhanden sind, besteht darüber hinaus auch für Lehrkräfte der Schulen in freier Trägerschaft eine Teilnahmemöglichkeit gegen Kostenerstattung in Höhe von 35 €