Der Grundkurs qualifiziert fachfremd unterrichtende Lehrkräfte für grundlegende Tätigkeiten an ausgewählten Holzbearbeitungsmaschinen. Er dient der Implementierung und Naturalisierung von Sicherheitsverhalten durch praktische Übungen an schnell laufenden Holzbearbeitungsmaschinen und ist für die Unterrichtsvorbereitung und -durchführung an allgemein bildenden Schulen geeignet.
Es werden folgende Inhalt angeboten:
- Einführung in das Bedienen von Holzbearbeitungsmaschinen und Vorrichtungen unter Beachtung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Einsatz von Arbeitshilfen, Ergonomie, Persönliche Schutzausrüstung
- Arbeiten mit Handkreissägemaschinen
- Arbeiten an Tisch- und Formatkreissägemaschinen
- Arbeiten an Tisch-Bandsägemaschinen
- Arbeiten an Handstichsägemaschinen
- Arbeiten an Hobelmaschinen
- Arbeiten an Abrichthobelmaschinen
- Arbeiten an Dickenhobelmaschinen
- Arbeiten mit Handoberfräsmaschinen
- Arbeiten mit Bohrmaschinen
- Arbeiten mit Schleifmaschinen
- Arbeiten mit Kantenschleifmaschinen und Handschleifmaschinen.
Die Teilnehmenden werden gebeten eng anliegende Arbeitsbekleidung und festes Schuhwerk, möglichst Sicherheitsschuhe, zu tragen. Ein Gehörschutz (Kapselgehörschutz oder Gehörschutzstöpsel) sowie Verpflegung und Getränke sollen mitgebracht werden. Es kann auch in der Mensa gegen einen Unkostenbeitrag gegessen werden.
Der Kurs besteht aus 3 Modulen mit insgesamt 21 Zeitstunden. Die Teilnahme an allen Modulen ist zwingend notwendig.
Ablauf (Änderungen vorbehalten):
18./19. und 20. Januar 2024, jeweils 8.00h bis 16.00h
Es wird keine Verpflegung angeboten. Die Schulmensa kann gegen Selbstzahlung genutzt werden.
Die Teilnahmekosten in Höhe von 145,00 Euro werden der Schule in Rechnung gestellt. Wichtiger Hinweis: Nach Freigabe des Haushaltes 2024 des Landes Niedersachsen kann das KLBS diese Fortbildung als bildungspolitisches Schwerpunktthema kostenfrei anbieten.
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Die Erstattung der Reisekosten kann nach Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen (vgl. Hauswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. d. MK vom 31.07.2018 – SVBl. 2018, S. 390ff). Soweit erforderlich beantragen Sie bitte die Dienstreisegenehmigung bei der für Sie zuständigen Dienststelle (Dienststelle der Lehrkräfte ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter). Die entsprechenden Formulare hat die NLSchB hier eingestellt:
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
Der »Antrag auf Gewährung von Reisekostenvergütung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 23 Abs. 2 NRKVO« kann heruntergeladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Ende der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung abgegeben werden. Die Veranstaltungsnummer KBS……
muss bei »Grund, Datum/Daten der Reise(n) « eingetragen werden.