Die Teilnehmenden erhalten durch einen interessanten Impulsvortrag einer Vertreterin der NA beim BIBB Anregungen und praktische Tipps für ihre europäische Arbeit im berufsbildenden Bereich in der Leitaktion 1 im Erasmus+ Programm. Hierbei können durch das Diskussionsforum aktuelle Anliegen thematisiert werden (u.a. ggf. Akkreditierung, Durchführung).
Ein weiterer Impulsvortag zum Thema „Interkulturelles Training an BBS“ stellt die Bedeutung der Interkulturalität als Vorbereitung für Lernmobilitäten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte in den Fokus.
Es wird einen Round Table zum Austausch geben, in denen Best Practice Beispiele und Erfahrungen thematisiert und für die individuelle Weiterarbeit genutzt werden sollen.
Abschließend steht die Eruierung von möglichen professionellen Lerngemeinschaften im Fokus, die die Schwerpunktthemen für die weitere Arbeit andenken (beispielsweise Lernvereinbarungen, Rahmenbedingungen in BBS).
Die Teilnehmenden werden gebeten ihre Fragen zur Leitaktion 1/Berufsbildung im Erasmus + Programm im Vorfeld an
saskia.balleininger-schroeter@rlsb.de zu senden.
Die Teilnahmekosten in Höhe von 25,00 Euro werden der Schule in Rechnung gestellt. Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Die Erstattung der Reisekosten kann nach Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen (vgl. Hauswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. d. MK vom 31.07.2018 – SVBl. 2018, S. 390ff). Soweit erforderlich beantragen Sie bitte die Dienstreisegenehmigung bei der für Sie zuständigen Dienststelle (Dienststelle der Lehrkräfte ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter).
Der »Antrag auf Gewährung von Reisekostenvergütung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 23 Abs. 2 NRKVO« kann online heruntergeladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Ende der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung abgegeben werden. Die Veranstaltungsnummer KBS……
muss bei »Grund, Datum/Daten der Reise(n) « eingetragen werden.