Deutsch: Fortbildung zum verbindlichen Themenschwerpunkt für das Abitur 2025: Literatur und Sprache um 1900/ Neue Ausdrucksformen der Epik - Literatur als Zeitdiagnose (Rahmenthema 3, Wahlpflichtmodul 8) sowie Umsetzung der curricularen Vorgaben und KLausurvorbereitung
Gegenstände dieser Fortbildung werden sein:
- Impulse zur Unterrichtsplanung zu dem im Abitur 2025 verbindlich zu behandelndem Rahmenthema „Literatur und Sprache um 1900/ Neue Ausdrucksformen der Epik - Literatur als Zeitdiagnose“; inklusive der Vorstellung einer möglichen Sequenzplanung,
- fachlich-inhaltliche Vertiefung der in den Abiturhinweisen vorgegeben Lektüren (Ödön von Horváth „Der ewige Spießer“ sowie Gerhart Hauptmann „Bahnwärter Thiel“) und der Berücksichtigung der verbindlichen Unterrichtsaspekte (Kritik am Widerspruch von Schein und Sein im gesellschaftlichen Leben; Fragwürdigkeit überkommener Normen)
- Anregungen und Impulse zu weiteren Aspekten und Materialien des Rahmenthemas
- Anregungen und Impulse zur Klausurkonzeption
Wichtiger Hinweis: Die Teilnehmer werden um das Mitbringen eines digitalen Endgeräts gebeten.
Veranstaltungsort: Außenstelle Wilhelm-Gymasium Braunschweig, Leonhardstr. 63
Die Teilnahmekosten in Höhe von 11,00 Euro werden der Schule in Rechnung gestellt. Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an. Lehrkräfte/Beschäftigte aus Schulen in freier Trägerschaft können im Rahmen der verfügbaren Plätze auf eigene Kosten teilnehmen.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Die Erstattung der Reisekosten kann nach Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen (vgl. Hauswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. d. MK vom 31.07.2018 – SVBl. 2018, S. 390ff). Soweit erforderlich beantragen Sie bitte die Dienstreisegenehmigung bei der für Sie zuständigen Dienststelle (Dienststelle der Lehrkräfte ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter). Die entsprechenden Formulare hat die NLSchB hier eingestellt:
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
Der »Antrag auf Gewährung von Reisekostenvergütung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 23 Abs. 2 NRKVO« kann heruntergeladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Ende der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung abgegeben werden. Die Veranstaltungsnummer KBS……
muss bei »Grund, Datum/Daten der Reise(n) « eingetragen werden.