2020 wurden erstmals bundesweite Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife im Fach Biologie veröffentlicht. Sie ersetzen die Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA).
Das entsprechend angepasste Kerncurriculum für die gymnasiale Oberstufe gilt seit dem Schuljahr 2022/2023 für die Einführungsphase und ab 2023/2024 auch für die Qualifikationsphase.
Bildungsstandards und Kerncurriculum bilden u. a. die die Grundlage für das 2025 erstmals bundesweit stattfindende Abitur. Dieses beinhaltet ein neues Kompetenzmodell, welches eine Erweiterung des Kompetenzbereichs Erkenntnisgewinnung umfasst. Daraus resultieren verbindlich umzusetzende und weitgehend neue fachpraktische Anteile, die sich auch in den zukünftigen Abiturprüfungen abbilden werden.
Zur Umsetzung des Kerncurriculums in der Qualifikationsphase werden gemäß dem Implementierungserlass des niedersächsischen Kultusministeriums zwei ganztägige Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Diese Veranstaltung bildet den zweiten, abschließenden Teil der Fortbildung. Sie richtet sich ausschließlich an je zwei Lehrkräfte der folgenden Schulen: Sie richtet sich ausschließlich an je zwei Lehrkräfte der folgenden Schulen:
RLSB Braunschweig (Region 2, PE-SZ-WF):
GY am Fredenberg
Kranich-Gymnasium
GY Salzgitter-Bad
IGS Salzgitter
GY Anna Sophianeum Schöningen
GY Julius-Spiegelberg Vechelde
GY Groß Ilsede
Ratsgymnasium Peine
Gymnasium am Silberkamp
IGS Lengede
GY Große Schule WF
GY im Schloß WF
Theodor-Heuss-Gymnasium WF
IGS Wallstraße
IGS Henriette-Breymann
IGS Peine-Vöhrum
Es wird empfohlen, dass sich für den Fortbildungstag die gleichen Lehrkräfte einer jeden Schule anmelden, die bereits an der vorausgeganenen Veranstaltung im März 2023 teilgenommen haben.
Für die W-Lan-Nutzung am Veranstaltungsort wird von den teilnehmenden Lehrkräften eine Zusatzvereinbarung benötigt. Das Formular wird nach Anmeldung per E-Mail zugeschickt.
Zur Vorbereitung der Veranstaltung dienen die folgenden Dokumente:
Die Bildungsstandards im Fach Biologie für die Allgemeine Hochschulreife finden Sie unter:
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2020/2020_06_18-BildungsstandardsAHR_Biologie.pdf
Das Kerncurriculum für die gymnasiale Oberstufe im Fach Biologie finden Sie unter
https://cuvo.nibis.de/cuvo.php?p=detail_view&docid=1513&k0_0=Schulform&v0_0=Gymnasiale%20Oberstufe%20-%20Gymnasium&k0_1=Fach&v0_1=Biologie
Die Lernaufgaben Sekundarstufe II zur Illustration der Bildungsstandards im Fach Biologie finden Sie unter:
https://www.iqb.hu-berlin.de/bista/UnterrichtSekII/nawi_allg/biologie/
Die illustrierenden Beispielaufgaben zur Orientierung hinsichtlich der Gestaltung und der zu erwartenden Anforderungen der Aufgaben im Abitur ab 2025 finden Sie unter:
https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur/sammlung/naturwissenschaften/
Hinweis:
Themengleiche Fortbildungen werden in allen weiteren Biologie-Schulsets der RLSB Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Osnabrück durchgeführt.
Teilnahmekosten werden nicht erhoben. Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert. Eine Tagesverpflegung wird nicht angeboten. Ggf. anfallende Kosten für die Verpflegung tragen die Teilnehmer selbst. Lehrkräfte/Beschäftigte aus Schulen in freier Trägerschaft können im Rahmen der verfügbaren Plätze auf eigene Kosten teilnehmen.
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Auszug: : Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Reisekosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gezahlt. Soweit erforderlich beantragen Sie bitte die Dienstreisegenehmigung bei der für Sie zuständigen Dienststelle (Dienststelle der Lehrkräfte ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter). Die entsprechenden Formulare hat die NLSchB hier eingestellt:
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
Der »Antrag auf Gewährung von Reisekostenvergütung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 23 Abs. 2 NRKVO« kann heruntergeladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Ende der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung abgegeben werden. Die Veranstaltungsnummer KBS……
muss bei »Grund, Datum/Daten der Reise(n) « eingetragen werden.