Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) trägt dazu bei, die 17 UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) in der Schule zu verfolgen. Mit dem Runderlass vom 1. März 2021 sind allgemein- und berufsbildende Schulen verpflichtet, BNE in ihren schuleigenen Arbeitsplänen zu verankern. Hierzu gibt die Fortbildungsveranstaltung Hilfestellungen.
Zunächst wird grundsätzlich betrachtet, welchen Beitrag das Fach Geschichte dazu leistet, vorausschauendes Denken, interdisziplinäres Wissen, autonomes Handeln sowie Möglichkeiten bzw. Fähigkeiten zur Partizipation an gesellschaftspolitischen Entscheidungsprozessen zu entwickeln. Danach wird anhand von vier praktischen Beispielen für die Jahrgangsstufen 5–11 gezeigt, wie BNE durch andere Perspektiven und Akzente in den Geschichtsunterricht implementiert werden kann, ohne dass neuer Unterrichtsstoff bewältigt werden muss.
Für diese Veranstaltung gelten die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des KOS“ (Link s.u.) in Verbindung mit den „Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen des NLQ“ (abrufbar unter
https://www.nibis.de/formulare-des-nlq_593). Mit Ihrer VeDaB-Meldung erklären Sie zugleich, dass Sie bzw. Ihre Schulleitung diese Teilnahmebedingungen vollumfänglich akzeptieren.
Auch wenn Fortbildungsveranstaltungen in der dienstfreien Zeit und/oder online stattfinden, so ist die Genehmigung der Dienststelle zwecks dienstrechtlicher Absicherung Voraussetzung für eine Anmeldung bei einer vom KOS veranstalteten Fortbildung. Bei der Online-Meldung ist zwingend im Voraus zu bestätigen, dass Ihnen die Genehmigung Ihrer verantwortlichen Schulleitung vorliegt.