Der Anmeldeschluss ist bereits erreicht. Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an
j.zigann@tu-braunschweig.de
Im Rahmen dieser zweitägigen Fortbildung können Lehrkräfte einen ersten Einblick in das Algorithmische Problemlösen und weitere Inhalte des Pflichtfaches Informatik gewinnen. Im Vordergrund steht dabei das praktische Arbeiten mit konkreten Lernmaterialien, so dass diese später im eigenen Unterricht fundiert eingesetzt werden können. Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Die Veranstaltung richtet sich an Kolleginnen und Kollegen aller Schulformen, die sich vorstellen können, das Fach Informatik fachfremd im Pflichtunterricht im Sekundarbereich I zu unterrichten.
Rechner und Calliope mini Mikrocontroller stehen zur praxisnahen Anwendung zur Verfügung.
Termine (Änderungen vorbehalten):
Modul I: 02.11.2023, 09:00 bis 17:00 Uhr, Präsenz
Modul II: 17.11.2023, 09:00 bis 17:00 Uhr, Präsenz
Die Teilnahmekosten in Höhe von 65,00 Euro werden der Schule in Rechnung gestellt.
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Die Erstattung der Reisekosten kann nach Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen (vgl. Hauswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. d. MK vom 31.07.2018 – SVBl. 2018, S. 390ff). Soweit erforderlich beantragen Sie bitte die Dienstreisegenehmigung bei der für Sie zuständigen Dienststelle (Dienststelle der Lehrkräfte ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter). Die entsprechenden Formulare hat die NLSchB hier eingestellt:
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
Der »Antrag auf Gewährung von Reisekostenvergütung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 23 Abs. 2 NRKVO« kann heruntergeladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Ende der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung abgegeben werden. Die Veranstaltungsnummer KBS……
muss bei »Grund, Datum/Daten der Reise(n) « eingetragen werden.