Die Teilnehmer haben im Rahmen dieser Veranstaltung die Möglichkeit, ihre Rettungsfähigkeit für Schwimmbäder mit einer Wassertiefe über 3 Metern nachzuweisen laut den Bestimmungen für den Schulsport (siehe Anhang)
RdErl. D. MK v. 1.9.2018 – 24 – 52 100/1 (SVBl. 9/2018 S. 477) – VORIS 22410 -: 3.1.9 Nachweis der Rettungsfähigkeit.
Inhalt der Aktualisierung der Fähigkeit zum Retten und Wiederbeleben ist die erweiterte „Kombinierte Übung“ des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der DLRG, des DRK, des ASB – Bronze. Als Nachweis der Fähigkeit zum Retten und Wiederbeleben muss die Person nach Nr. 2.1 die „Kombinierte Übung“ ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge erfüllen:
Kombinierte Übung:
• 1. 15 m Anschwimmen in Bauchlage
• 2. Abtauchen auf 2 bis 3 m, Heraufholen eines 5 Kg Ringes, diesen anschließend fallen lassen
• 3. Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
• 4. 15 m Schleppen
• 5. Anlandbringen der oder des Geretteten
• 6. Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
Im theoretischen Teil wird auch die Sicherheit bei Schwimmveranstaltungen und Rechtsfragen thematisiert.
Wichtiger Hinweis: Diese Fortbildungsveranstaltung kann in Präsenz durchgeführt werden, sofern das bundesweite Infektionsschutzgesetz, die vom Land Niedersachsen herausgegebene aktuelle Corona-Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung, Nds. GVBl. S. 297 – VORIS 21067 –) sowie der Corona-Stufenplan 2.0, regionale Gegebenheiten und die allgemeine Infektionslage Zusammenkünfte gestatten und die erforderlichen Hygiene- und Abstandsbestimmungen eingehalten werden können. Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule_neues_schuljahr/faq_schule_in_corona_zeiten/corona-erlasse-schule-mk-194408.html
Der Inhaber des Veranstaltungsortes ist für die Umsetzung der aktuell gültigen Hygienevorschriften verantwortlich. Die Veranstaltung ist in Präsenz geplant, kann je nach Lage aber auch kurzfristig abgesagt werden.
Im neuen Rahmenhygieneplan ist der entsprechende Satz, der die Durchführung von Fortbildungen zum Rettungsschwimmen erlaubt: 17.7 Rettungsfähigkeit im Schulschwimmen
Beim zur Erteilung von Schulschwimmen erlässlich vorgegebenen Nachweis der Rettungsfähigkeit
durch Lehrkräfte oder anderes schulisches Personal, deren Handlungskompetenzen nur am Menschen möglich und aus zwingenden, methodisch-didaktischen Gründen nicht durch Simulation, Demonstration, Modelle oder ähnliches zu ersetzen sind, kann der Mindestabstand unterschritten werden, wenn die Person einen Nachweis nach § 5a Abs. 1 Satz 7 Niedersächsische Corona-Verordnung erbringt („3 G“) und die Übungen mit einer festen Partnerin bzw. einem festen Partner vornimmt.
Treffen ist um 10:00 Uhr im Freizeitbad Clausthal-Zellerfeld, Berliner Str. 14, 38678 Clausthal-Zellerfeld (Praktischer Teil 11:30 - 15:00 Uhr, Theoretischer Teil: vorher und nachher).
Bitte denken Sie daran, sich für die Bad- und Theoriephasen ggf. mit Getränken / Essen zu versorgen.
Die Kosten für diese Veranstaltung werden anteilig vom GUV übernommen. Teils wird diese Veranstaltung als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert. Die Fortbildung ist daher für die Teilnehmenden kostenfrei.
Reisekosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gezahlt. Soweit erforderlich beantragen Sie bitte die Dienstreisegenehmigung bei der für Sie zuständigen Dienststelle (Dienststelle der Lehrkräfte ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter). Die entsprechenden Formulare hat die NLSchB hier eingestellt:
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.