Für die modernen Fremdsprachen gelten ab dem ZA 2025 zwei neue Erlasse: Erlass vom 04.05.2023: Kombinierte Aufgaben in den fortgeführten Fremdsprachen im ZA ab 2025; Erlass vom 30.06.2023: Kombinierte Aufgaben in den neu beginnenden Fremdsprachen im ZA 2025. Diese Erlasse regeln die Bewertung von Sprache und Inhalt in den Klausuren des Zentralabiturs. Die bisher geltenden Tabellen werden durch bundesländerübergreifende Tabellen des IQB ersetzt. Dadurch ergeben sich sowohl hinsichtlich des Inhaltes als auch bei der Benennung der einzelnen Bewertungskategorien Veränderungen, die in der Fortbildung vorgestellt werden.
Im Abitur der neubeginnenden Fremdsprache wird es über die neu gestalteten Bewertungsbögen hinaus zu Veränderungen kommen: Prüfungsteil Schreiben: es kann auch eine einzige, auf die vorgegebenen Materialien bezogene umfassende Aufgabe gestellt werden; Grundlage der Aufgabenbearbeitung können auch kürzere Texte sein, z.B. Kombinationen von bildlichen Darstellungen, Kürzesttexten und Ausschnitten aus Sachtexten. Die Überprüfung der Teilkompetenz Sprechen anstelle von Sprachmittlung (erstmalig im Abitur 2026) in der P4-Prüfung.
Im zweiten Teil der Fortbildung wird es konkrete Hinweise zu diesen Neuerungen geben.
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