Wem gehört unser Leben? Wer entscheidet über unseren Tod? Wie wollen wir sterben? – Mit solchen Fragen sieht sich wohl jeder Mensch irgendwann einmal konfrontiert.
Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nach §217 StGB für verfassungswidrig erklärt. Seitdem ist die kontroverse Diskussion um Sterbehilfe, Autonomie und Freiheit des Einzelnen in Deutschland erneut in den Fokus gerückt. Aktuell lagen dem Bundestag mehrere Gesetzesentwürfe zur Entscheidung vor, die am 06.07.2023 abgelehnt worden sind. U.a. von Seiten der Diakonie und der Landeskirche Hannovers wurde Bedauern über die nun weiterhin unklare Situation geäußert.
Das Thema Sterbehilfe kann im RU sowohl im Jg. 9/10 (Schwerpunkt: Umgang mit dem Tod) als auch als ethische Problemstellung in der Einführungs- und Qualifikationsphase verortet werden. Ziel insbesondere in der Sek II ist die Befähigung der Schüler*innen zu einer eigenen Standortbestimmung.
Für das Zentralabitur 2025 in Ev. Religion ist der „Themenkomplex Sterbehilfe“ als zu vertiefendes ethisches Themenfeld vorgesehen. In Vorbereitung auf das Zentralabitur soll das Thema in der Fortbildung umfassend vorgestellt, unterschiedliche Perspektiven beleuchtet und diskutiert werden.
Das Thema bietet zugleich die Möglichkeit, die Relevanz konfessioneller Perspektiven im RU zu reflektieren und zu diskutieren.
Die Fortbildung versteht sich deshalb auch als Beitrag zur didaktischen Ausgestaltung der konfessionellen Kooperation sowie des geplanten CRU in der Sek I und der Sek II.
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Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert und ist kostenfrei.
Evtl. entstandene Sach- und Materialkosten sind vor Ort direkt zu bezahlen.
Reisekosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag gezahlt. Diesen erhalten Sie vorausgefüllt vor Ort.
Die Reisekostenabrechnungen richten sich nach der NRKVO (Niedersächsische Reisekostenverordnung)..
Es gelten die "Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für regionale Lehrerfortbildung an der Universität Hildesheim"
Mit der Anmeldung zur Fortbildung erkennen Sie diese an.
Die Anmeldung über die VeDaB Datenbank ist unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung. Es gelten ebenso die „Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungen“:
https://www.nibis.de/formulare-des-nlq_593