Glitzernde Weihnachtswelt und leuchtende Kinderaugen – wie passt Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) dazu? Wir wälzen Ideen, wie dieses Thema in den Advent einfließen kann und welche Projekte sich praktisch umsetzen lassen. Sie lernen auch die Methode des Philosophierens kennen: Denn was wäre zum Beispiel, wenn Weihnachtsbäume reden könnten?
Sauberes Wasser, nachhaltige Städte und erneuerbare Energien sind nur drei der insgesamt 17 Ziele, mit denen 193 Nationen in der Agenda 2030 für eine bessere Welt kämpfen. Doch wie kann Schule und Kindergarten, wie können die Kinder sich dafür einsetzen, diese Ziele zu erreichen und gerade im quirligen Advent umzusetzen?
Diese Fortbildung zeigt auf, welche Bereiche Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) umfasst und welche Ansätze ganz praktisch in Kita und Übergang in Schule aussehen kann und welche Upcycling-Ideen sich leicht umsetzen lassen.
Referent: Gisela Krause-Bärthel und Kathrin Lohse vom Schulteam Phaeno
Die Teilnahmekosten in Höhe von 50,00 Euro werden der Schule in Rechnung gestellt. Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an. Lehrkräfte/Beschäftigte aus Schulen in freier Trägerschaft können im Rahmen der verfügbaren Plätze auf eigene Kosten teilnehmen.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Die Erstattung der Reisekosten kann nach Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen (vgl. Hauswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. d. MK vom 31.07.2018 – SVBl. 2018, S. 390ff). Soweit erforderlich beantragen Sie bitte die Dienstreisegenehmigung bei der für Sie zuständigen Dienststelle (Dienststelle der Lehrkräfte ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter). Die entsprechenden Formulare hat die NLSchB hier eingestellt:
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
Der »Antrag auf Gewährung von Reisekostenvergütung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 23 Abs. 2 NRKVO« kann heruntergeladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Ende der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung abgegeben werden. Die Veranstaltungsnummer KBS……
muss bei »Grund, Datum/Daten der Reise(n) « eingetragen werden.