Wichtiger Hinweis: Der Anmeldeschluss wurde auf den 27.09.2023 Verlängert (bisher 03.09.2023). Dr. Frank Walter
Lernen Sie den außerschulischen Lernort phaeno kennen! Bei einem Rundgang stellen wir Ihnen unsere Experimentierstationen, Touren und Workshops vor, diskutieren Möglichkeiten für die Einbindung in Ihren Unterricht und beantworten Ihre Fragen zum Klassenbesuch. Als Sonderausstellung erkunden Sie "Power2Change: Mission Energiewende" und zugehörige Sonderprogramme.
- Rundgang durch die Ausstellung
- Einführung in den pädagogischen Ansatz von "phaeno"
- Kennenlernen der Möglichkeiten, phaeno mit Schulklassen zu erleben und Themen in den Unterricht einzubinden
- Kennenlernen von Sonderausstellungen, Touren, Workshops, Begleitprogramm etc.
Aufbau von fachbezogenen, fachübergreifenden, personalen und sozialen Kompetenzen, kognitive Aktivierung, Strukturierung von Lehr- und Lernprozessen, Differenzierung, Lernbegleitung
Referent*innen:
phaeno Schul-/Kita-Team
Teilnahmekosten werden nicht erhoben.
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Die Erstattung der Reisekosten kann nach Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen (vgl. Hauswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. d. MK vom 31.07.2018 – SVBl. 2018, S. 390ff). Soweit erforderlich beantragen Sie bitte die Dienstreisegenehmigung bei der für Sie zuständigen Dienststelle (Dienststelle der Lehrkräfte ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter). Die entsprechenden Formulare hat die NLSchB hier eingestellt:
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
Der »Antrag auf Gewährung von Reisekostenvergütung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 23 Abs. 2 NRKVO« kann heruntergeladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Ende der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung abgegeben werden. Die Veranstaltungsnummer KBS……
muss bei »Grund, Datum/Daten der Reise(n) « eingetragen werden.