Der Anmeldeschluss ist bereits erreicht. Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an
j.zigann@tu-braunschweig.de
Wichtiger Hinweis: Der Anmeldeschluss wurde auf den 03.09.2023 Verlängert (bisher 21.08.2023). , J. Zigann
Die Fortbildung dient der Qualifizierung der Lehrkräfte für das Fach Informatik und beinhaltet den Umgang mit der blockbasierten Programmiersprache Scratch Edu. Dabei erfahren sie zunächst wie ein Algorithmus aufgebaut ist und das es beim Programmieren auf logisch-analytisches Denken ankommt.
Zur praktischen Anwendung von Scratch Edu erstellen die Lehrerinnen und Lehrer kleine Programme zur Lösung verschiedener Aufgabenstellungen. Darauf aufbauend sollen sie am Ende ein eigenes Computerspiel programmieren.
Die Inhalte der Lehrerfortbildung orientieren sich am Lernfeld "algorithmisches Problemlösen" des Kerncurriculum Informatik für die Sekundarfstufe I.
Treffpunkt: In der großen Eingangshalle unter dem Globus.
Hinweis:Die Fortbildung wirde in einer Schülerwerkstatt stattfinden; Laptops sind vorhanden. Die erstellen Programme werden später für die Lehrkräfte durch das KLBS auf Cloud Storage zur Verfüguing gestellt.
Hinweis zum Datenschutz:
Das KLBS übernimmt keine Rechts- oder Haftungsansprüche, die bei oder aus der Nutzung von in Fortbildungen vorgestellter Software (z.B. digitale Apps, Tools etc.) entstehen könnten, und empfiehlt zuvor die Abklärung mit den zuständigen Datenschutzbeauftragt*innen ihrer Dienststelle.
Die Teilnahmekosten in Höhe von 70,00 Euro werden der Schule in Rechnung gestellt. Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an. Lehrkräfte/Beschäftigte aus Schulen in freier Trägerschaft können im Rahmen der verfügbaren Plätze auf eigene Kosten teilnehmen.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Die Erstattung der Reisekosten kann nach Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen (vgl. Hauswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. d. MK vom 31.07.2018 – SVBl. 2018, S. 390ff). Soweit erforderlich beantragen Sie bitte die Dienstreisegenehmigung bei der für Sie zuständigen Dienststelle (Dienststelle der Lehrkräfte ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter). Die entsprechenden Formulare hat die NLSchB hier eingestellt:
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
Der »Antrag auf Gewährung von Reisekostenvergütung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 23 Abs. 2 NRKVO« kann heruntergeladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Ende der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung abgegeben werden. Die Veranstaltungsnummer KBS……
muss bei »Grund, Datum/Daten der Reise(n) « eingetragen werden.