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Veranstaltungsangebote für den schulischen Bildungsbereich in Niedersachsen.

Arbeitsschutz und Gesundheit (AUG): Qualifizierung für Beauftragte für Erste Hilfe
Nr.
KBS346494
Dauer
Tagesveranstaltung
In Zusammenarbeit mit
Fachberatung RLSB-Braunschweig, Stabsstelle Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement
In Zusammenarbeit mit
0
Anfang
16.11.2023 , 09:00 Uhr
Ende
16.11.2023 , 17:00 Uhr
Anmeldeschluss
15.10.2023
max. Teilnehmende
22
min. Teilnehmende
12
Kosten
kostenlos
Adressaten
Landesbedienstete, die an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Bereich des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU BS arbeiten und als »Beauftragte für Erste Hilfe« an ihrer Schule tätig werden sollen.
Veranstaltungstypen
  • Präsenz
  • Fortbildung
Beschreibung
Bezug: RdErl. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung vom 27.06.2016, § 13 (2) ArbSchG

Die Schulleitungen können gem. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz »Beauftragte für Erste Hilfe« benennen (vg. RdErl. des MK »Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung« vom 27.06.2016). Damit diese ihre Aufgaben verantwortlich wahrnehmen können, ist eine Qualifizierung sinnvoll.

Es werden u. a. folgende Inhalte angeboten:
- Aufgaben und Bestellung der Beauftragten
- Rechtliche Grundlagen
- Organisation der Ersten Hilfe
- Erste-Hilfe-Material
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Schulsanitätsdienst
- Rechtsfragen und Haftung

Die Veranstaltung dient nicht der Aktualisierung bzw. Vermittlung von Erste-Hilfe-Kenntnissen. Gem. RdErl. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung vom 27.6.2016 SVBl. 2016, S. 437, ist hierzu ein Kurs »Fortbildung für betriebliche Ersthelfer« zu besuchen.

Die Referenten sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen.

Tagungsort (Neu):
Berufsbildende Schule V der Stadt Braunschweig
Kastanienallee 71
38102 Braunschweig

Der Tagungsort ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen: elektronische Fahrplanauskunft http://www.efa.de (Haltestelle Hochstraße oder Haltestelle Kastanienallee). Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Teilnahmekosten werden für Landesbedienstete der öffentlichen Schulen nicht erhoben. Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert. Reisekosten und Verpflegungskosten der Landesbediensteten der öffentlichen Schulen werden bis zur Höhe des Tagegeldes im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel auf Antrag erstattet. Das entsprechende Formular hat die NLSchB hier eingestellt: http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare

WICHTIGER HINWEIS: Für die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen Mahlzeiten wird von Ihnen am Tagungsort die Personalnummer (siehe Bezügeblatt) benötigt. Die Teilnahmebescheinigung wird nach Eingang des Formblattes »Meldebogen für die Versteuerung unentgeltlicher Mahlzeiten« ausgehändigt bzw. zugestellt.

Lehrkräfte der Schulen in freier Trägerschaft haben die Möglichkeit teilzunehmen soweit Vakanzen bestehen. Die Teilnahmekosten für Lehrkräfte der Schulen in freier Trägerschaft betragen 35€.

Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«: http://www.tu-braunschweig.de/klbs
Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Schulform

beliebig

Veranstalter
Kompetenzzentrum für Lehrkräftefortbildung der Technischen Universität Carolo-Wilhemina Braunschweigi
verantwortlich
Veranstaltungsteam
Matthias Schröder
Norbert Weber (Leitung)
Zielsetzung
Bezug: RdErl. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung vom 27.06.2016, § 13 (2) ArbSchG.
Die Schulleitungen können gem. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz »Beauftragte für Erste Hilfe« benennen (vg. RdErl. des MK »Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung« vom 27.06.2016). Damit diese ihre Aufgaben verantwortlich wahrnehmen können, ist eine Qualifizierung sinnvoll.
Kompetenz
  • Die Teilnehmenden erlangen die Kompetenz, die Schulleitung oder die Seminarleitung bei der Organisation und Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entsprechend ihrer Beauftragung fachkundig zu unterstützen bzw. übertragene Aufgaben in eigener Ve
Inhalte
  • - Aufgaben und Bestellung der Beauftragten
  • - Rechtsfragen und Haftung
  • - Organisation der Ersten Hilfe
  • - Rechtliche Grundlagen
  • - Erste-Hilfe-Material, Erste-Hilfe-Ausbildung, Schulsanitätsdienst
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