Rechtliche Herausforderungen von ChatGPT und künstlicher Intelligenz im schulischen Umfeld
Künstliche Intelligenz ist spätestens seit der Veröffentlichung von Chat GPT im November 2022 in aller
Munde. Welche Informationen dürfen Schülerinnen und Schüler nutzen? Wie sieht es mit dem Datenschutz
aus und welche Informationspflichten bestehen? Wohin führt die Technologie hinsichtlich verschiedener
Berufsfelder?
Die Fortbildung thematisiert die Rolle der Lehrkräfte und geht auf verschiedene rechtliche Aspekte ein, die
im Zusammenhang mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Schule relevant sind. Dazu gehören
neben Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit auch Fragestellungen zur Nutzung der
Technologie zur Erledigung der Hausaufgaben oder zur Unterrichtsvorzubereitung. Die
Rahmenbedingungen vom KI werden diskutiert und geklärt, wie der Einsatz von ChatGPT und anderen
KI-Technologien den Unterricht verbessern und die Medienkompetenz der Lehrkräfte, Schülerinnen und
Schüler fördern kann.
Diese Veranstaltung wird als bildungspolitischer Schwerpunkt vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert. Sie richtet sich primär an Lehrkräfte der öffentlichen allgemeinbildenden und Berufsschulen sowie an die zum Dienst an Ersatzschulen nach §§ 152 und 155 NSchG beurlaubten Lehrkräfte, der öffentlichen Schulen und an die Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Osnabrück sowie des Landkreises Osnabrück. Von den genannten Personengruppen wird kein Teilnahmebeitrag erhoben. Reisekosten können auf Antrag übernommen werden (Näheres zu Kostenerstattungen unter
https://www.nibis.de/formulare-des-nlq_593); Reisekostenanträge sind innerhalb der Ausschlussfrist über das KOS einzureichen.
Soweit freie Plätze vorhanden sind, besteht darüber hinaus auch für die übrigen Lehrkräfte niedersächsischer Schulen in freier bzw. privater Trägerschaft eine Teilnahmemöglichkeit, es kann eine Teilnahmegebühr erhoben werden; Reisekosten können in diesem Fall nicht übernommen werden.
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Allgemeine Hinweise:
Für diese Veranstaltung gelten die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des KOS“ (Link s.u.) in Verbindung mit den „Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen des NLQ“ (abrufbar unter
https://www.nibis.de/formulare-des-nlq_593). Mit Ihrer VeDaB-Meldung erklären Sie zugleich, dass Sie bzw. Ihre Schulleitung diese Teilnahmebedingungen vollumfänglich akzeptieren.
Auch wenn Fortbildungsveranstaltungen in der dienstfreien Zeit und/oder online stattfinden, so ist die Genehmigung der Dienststelle zwecks dienstrechtlicher Absicherung Voraussetzung für eine Anmeldung bei einer vom KOS veranstalteten Fortbildung. Bei der Online-Meldung ist zwingend im Voraus zu bestätigen, dass Ihnen die Genehmigung Ihrer verantwortlichen Schulleitung vorliegt.