Die inklusive Beschulung von Schüler:innen mit einer Hörschädigung in der Grundschule bringt erhöhte Anforderungen im Schulalltag mit sich. Aspekte der Schulentwicklung und Merkmale einer inklusiven Schule müssen mit unterrichtlichen Vorgehensweisen und individuellen Maßnahmen für Schüler:innen mit einer Hörschädigung verknüpft werden.
In dieser Veranstaltung erhalten die Teilnehmer:innen in Kurzvorträgen grundlegende Informationen über die Arten einer Hörschädigung, deren Ursachen und Auswirkungen auf die Kommunikation, die emotionale und soziale Entwicklung und das schulische Lernen betroffener Schüler:innen.
Durch Simulationen und Selbsterfahrungen werden Kommunikationshürden und Hilfen in verschiedenen Übungen verdeutlicht. Zudem werden didaktische und methodische Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung sowie schulorganisatorische Rahmenbedingungen in Gruppen erarbeitet und gemeinsam betrachtet.
Am Nachmittag erhalten die Teilnehmer:innen in einem Kurzvortrag und in Trainingseinheiten grundlegende audiologische und technische Kenntnisse. Im „Café-to-Go“-Raum können sich die Teilnehmer:innen über ihr Wissen und ihre Erfahrungen austauschen und sich über verschiedene Hilfen für den Schulalltag informieren.
Das Thema „Nachteilsausgleich unter der Berücksichtigung einer Hörschädigung“ rundet die Veranstaltung ab. Rechtliche Bezüge werden in einem Kurzvortrag vorgestellt und konkrete Maßnahmen werden im gemeinsamen Austausch entwickelt.
Begleitend zur Veranstaltung werden praktikable Lehr- und Lernmittel ausgestellt und ein Handout zur Verfügung mit grundlegenden Informationen gestellt.
ReferentInnen:
Frauke Sieling und Kirsten Jörck
Hörgeschädigtenpädagoginnen
Beratende Tätigkeit im Mobilen Dienst Hören des RLSB Lüneburg
Die Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert und ist damit kostenfrei.
WICHTIGE HINWEISE:
Einladung
Die Einladung zur Veranstaltung erhalten Sie nach dem Meldeschluss.
Reisekosten
Die Reisekosten für Teilnehmer werden gemäß der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) und entsprechender Verwaltungsvorschriften (VV-NRKVO) erstattet. Weiterhin werden Reisekosten erstattet, wenn die Schulleitung die Dienstreise genehmigt hat. Den entsprechenden Vordruck 035_001 finden Sie hier:
http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/426.pdf?MANDANTID=5&FORMUID=035_001n
Die Rückgabe der Anträge erfolgt über den Referenten. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Reisekostenerstattungsanträge bearbeitet werden können.
Teilnahmebedingungen
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung die „Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrkräftefortbildung der Leuphana Universität Lüneburg “ akzeptieren.
Bitte beachten Sie insbesondere die Bedingungen für einen Rücktritt von der Veranstaltung:
Rücktritt
Ein Rücktritt ist bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten regulären Meldeschluss möglich und erfolgt per E-Mail an das Kompetenzzentrum für regionale Lehrkräftefortbildung:
komze@leuphana.de
Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum per E-Mail mitzuteilen.
Sie finden die Teilnahmebedingungen unter:
http://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/fakultaet1/lehrerfortbildung/files/Teilnahmebedingungen_und_Vertraege/Teilnahmebedingungen.pdf