Fortbildungsreihe für Beratung und Inklusive Schule
Der Bedarf an Beratung und Beratungskompetenz wächst enorm an allen Schulformen. Unterschiedlichste Ansätze und Möglichkeiten sind gefragt, mit denen individuelle und flexible Lösungen für pädagogisches, unterrichtliches und beraterisches Handeln gefunden werden können.
Genau hier setzt ZORA an.
ZORA verknüpft und erweitert bekannte Beratungsformen und gibt vielfältige Impulse für jede Form von Gespräch in und rund um Schule. Sie trifft die Kernaussagen der Salamanca-Erklärung zur Inklusion genau:
- warmherzig respektvoll
- ernsthaft und lernerfreundlich
- befähigend und individuell nach besonderem Bedarf
Auch in Dienstbesprechungen, Kollegialen Beratungen, Eltern- und Unterrichtsgesprächen und überall dort, wo das Erkunden und Nutzen von Ressourcen gefragt ist, wird Ihnen ZORA gute Dienste leisten.
Aufgrund verstärkter Nachfrage bieten Dr. Sibylle Gerloff und Dr. Gabriele Krause eine mehrteilige zertifizierbare Fortbildungsreihe zur »Zukunftsorientierten Ressourcen Arbeit (ZORA) nach dem Braunschweiger Modell« an und freuen sich auf eine Teilnehmergruppe mit unterschiedlichsten Vorerfahrungen.
Die Fortbildungsreihe hat ein Curriculum mit 7 Modulen und läuft über ca. 1 Jahr.
Eine Anmeldung ist zu jedem einzelnen Modul erforderlich.
Ab einer Teilnehmerinnenzahl von 14 Personen wird diese Veranstaltungsreihe immer von beiden genannten Trainerinnen durchgeführt. Bei weniger als 14 Teilnehmenden werden einzelne Module von einer Trainerin durchgeführt.
Neunter Durchgang 2023/2024:
22.09.2023, 09.00-17.00 Uhr, und 23.09.2023, 09.00-13.00 Uhr (KBS338005)
ZORA-Modul 1: ZORA-Konzept
Einführung in das Konzept der »Zukunftorientierten Ressourcenarbeit«.
Drei grundlegende konstruktivistische Ansätze des Konzeptes, wissenschaftliche Hintergrundtheorien und Vorerfahrungen der Teilnehmenden sind Themen. Beraterhaltung ist Hauptschwerpunkt.
Praktische Übungen zu ausgewählten Interventionen können ausprobiert werden.
03.11.2023, 09.00-17.00 Uhr und 04.11.2023, 09.00-13.00 Uhr (KBS344006)
ZORA-Modul 2: Systemische Arbeit
01.12.2023, 09.00-17.00 Uhr und 02.12.2023, 09.00-13.00 Uhr (KBS348007)
ZORA-Modul 3: Lösungsfokussierte Arbeit
09.02.2024, 09.00-17.00 Uhr und 10.02.2024, 09.00-13.00 Uhr (KBS406001)
ZORA-Modul 4: Erickson’sche Arbeit
15.03.2024, 09.00-17.00 Uhr und 16.03.2024, 09.00-13.00 Uhr (KBS411002)
ZORA-Modul 5: Prozess Arbeit
19.04.2024, 09.00-17.00 Uhr und 20.04.2024, 09.00-13.00 Uhr (KBS416003)
ZORA-Modul 6: Beratung in spezifischen Arbeitskontexten rund um Inklusive Schule
31.05.2024, 09.00-17.00 Uhr und 01.06.2024, 09.00-13.00 Uhr (KBS422004)
ZORA-Modul 7: Kann ich mich auch selbst beraten? - Selbstberatung bei Stressbelastung
Eine Übersicht mit weiteren Informationen über die Module dieser Qualifizierungsreihe finden Sie auf der Homepage des KLBS unter Aktuelles:
https://www.tu-braunschweig.de/fileadmin/Redaktionsgruppen/Projekte_FK6/KLBS/Zora_2022/grauer_KLBS-Flyer_ZORA_2022_23_GH.pdf
Auf Wunsch können Sie Ihre Fortbildung dann um ca. ein halbes Jahr verlängern und mit Supervision, Intervision und abschließender Zertifizierung erweitern.
Termine hierfür können individuell abgesprochen werden.
Referentinnen:
Dr. Sibylle Gerloff und Dr. Gabriele Krause,
http://www.beraterteam-braunschweig.de
Keywords: Herausforderndes_Verhalten, Umgang mit Schülerinnen und Schülern, Bedarf an (sonder-) pädagogischer Unterstützung, emotionale und soziale Entwicklung
Die Teilnahmekosten in Höhe von 210,00€ pro Modul werden der Schule in Rechnung gestellt.
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrkräftefortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs
Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrkräftefortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrkräftefortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrkräftefortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.