Diese dreiteilige Fortbildung wird im Blendet-Format organisiert.
Die Teilnahmegebühr beträgt ohne Übernachtung 250€ und mit Übernachtung 350€.
Lehrkräfte, die sich für diesen Präsenzteil mit der Veranstaltungsnummer 24.09.14 anmelden, verpflichten sich automatisch, auch an den beiden anderen Online-Teilen teilzunehmen und sind somit dort automatisch gesetzt.
Anmeldung unter:
https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=138549
Teil 1 mit Veranstaltungsnummer 24.06.13 wird online mit dem Online-Konferenztool BigBlueButton organisiert.
Termin: 06.02.2024; 14:00 - 16:30 Uhr
Nähere Informationen unter:
https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=138898
Teil 2 mit Veranstaltungsnummer 24.09.14 findet dreitägig in Präsenz im Gustav-Stresemann-Institut Bad Bevensen statt.
Termin: 28.02. und 29.02.2024 jeweils 10:00 -18:00 Uhr und 01.03.2024, 10:00 - 14:00 Uhr
Nähere Informationen unter:
https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=138549
Teil 3 mit Veranstaltungsnummer 24.15.06 wird wieder online wie Teil 1 organisiert.
Termin: 08.04.2024, 14:00 - 16:30 Uhr
Nähere Informationen unter:
https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=138899
Inhalt:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erarbeiten auf Grundlage der Lehrplananalyse Lernsituationen zum Themenbereich „Lettering“ und bereiten diese für ihren Unterricht auf. Dabei erproben sie Möglichkeiten des Einsatzes digitaler Medien.
Die Teilnehmenden werden gebeten, Folgendes mitzubringen: Laptop, Unterrichtsmaterial zum Thema einschließlich Arbeiten von Schülerinnen und Schülern sowie einschlägiges Informationsmaterial. Eine Materialliste für die praktische Erprobungsphase wird in der vorgeschalteten Online-Veranstaltung vorgestellt.
Ausgewählte Lösungen werden im Onlinecurriculum der FOG veröffentlicht.
Bei Überzeichnung kann nur eine Lehrkraft pro Schule berücksichtigt werden. Die Teilnehmenden werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens mit Beteiligung der Personalvertretung gem. § 68 NPersVG ermittelt.
Mitgebrachte bzw. verwendete elektronische Geräte sind nicht über das NLQ versichert.
Die Erstattung der Reisekosten kann über die entsendende Schule beantragt werden, denn Sie werden nicht vom NLQ übernommen.