Das Tablet ersetzt den bisher verwendeten Taschenrechner, dies verändert den bisherigen Mathematikunterricht aber allein dadurch nicht. In dieser Fortbildung sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie der Einsatz des Tablets über die Verwendung des eingeführten MMS hinaus den Mathematikunterricht im Hinblick auf die Lehr- und Lernprozesse bereichern kann.
Diese Veranstaltung wird als bildungspolitischer Schwerpunkt vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert. Sie richtet sich primär an Lehrkräfte der öffentlichen allgemeinbildenden und Berufsschulen sowie an die zum Dienst an Ersatzschulen nach §§ 152 und 155 NSchG beurlaubten Lehrkräfte, der öffentlichen Schulen und an die Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Osnabrück sowie des Landkreises Osnabrück. Von den genannten Personengruppen wird kein Teilnahmebeitrag erhoben. Reisekosten können auf Antrag übernommen werden (Näheres zu Kostenerstattungen unter
https://www.nibis.de/formulare-des-nlq_593); Reisekostenanträge sind innerhalb der Ausschlussfrist über das KOS einzureichen.
Soweit freie Plätze vorhanden sind, besteht darüber hinaus auch für die übrigen Lehrkräfte niedersächsischer Schulen in freier bzw. privater Trägerschaft eine Teilnahmemöglichkeit, es kann eine Teilnahmegebühr erhoben werden; Reisekosten können in diesem Fall nicht übernommen werden.
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Allgemeine Hinweise:
Für diese Veranstaltung gelten die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des KOS“ (Link s.u.) in Verbindung mit den „Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen des NLQ“ (abrufbar unter
https://www.nibis.de/formulare-des-nlq_593). Mit Ihrer VeDaB-Meldung erklären Sie zugleich, dass Sie bzw. Ihre Schulleitung diese Teilnahmebedingungen vollumfänglich akzeptieren.
Auch wenn Fortbildungsveranstaltungen in der dienstfreien Zeit und/oder online stattfinden, so ist die Genehmigung der Dienststelle zwecks dienstrechtlicher Absicherung Voraussetzung für eine Anmeldung bei einer vom KOS veranstalteten Fortbildung. Bei der Online-Meldung ist zwingend im Voraus zu bestätigen, dass Ihnen die Genehmigung Ihrer verantwortlichen Schulleitung vorliegt.