ChatGPT, eine (bisher) kostenfrei nutzbare künstliche Intelligenz (KI) in Form eines Chatbots, welcher
textbasiert überzeugende Antworten auf vielfältige Fragen geben kann, könnte den Unterricht nachhaltig
revolutionieren. Insbesondere in Perspektive des inklusiven Unterrichts resp. einer heterogenen
Schülerschaft offeriert ChatGPT Lehrkräften zahlreiche - mitunter neuartige - Möglichkeiten, das Lernen
der Schüler*innen besonders individuell und effektiv zu unterstützen.
Im Fokus des Webinars stehen daher die Funktionsweisen künstlicher Intelligenzen am Beispiel von
ChatGPT sowie insbesondere die (neuartigen) didaktischen Möglichkeiten, die ChatGPT in Perspektive
des Unterrichts in besonders heterogenen Klassen verspricht. So werden in dem Webinar
fachübergreifende Beispiele vorgestellt, wie ChatGPT eingesetzt werden kann, um Schüler*innen
individuell und effektiv zu unterstützen. Das Webinar adressiert insbesondere den Qualitätsbereich 2
‚Lehren und Lernen‘ des Orientierungsrahmens Schulqualität in Niedersachsen.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Lehrkräfte, die ihren Unterricht in Perspektive einer Teilhabe aller
Schüler*innen mit Hilfe von ChatGPT erweitern und die neuartigen Möglichkeiten (sowie die neuartigen
Herausforderungen) der Unterrichtsgestaltung durch ChatGPT kennenlernen möchten. Es sind für die
Teilnahme an dem Webinar keine vertieften Vorkenntnisse in die Arbeit mit künstlichen Intelligenzen nötig.
Zum Referenten:
Benjamin Möbus lehrt und forscht in den Erziehungswissenschaften der Universität Vechta. Nach seinem Lehramtsstudium (Lehramt für Gymnasien in der Fächerkombination Englisch, Geschichte und Politik & Wirtschaft) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und einer mehrjährigen Tätigkeit als Gesamtschullehrer arbeitete er zunächst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Anglistik der Universität Vechta (Arbeitsbereich: Didaktik der englischen Sprache und Literatur) sowie anschließend als Teilprojektkoordinator im Projekt BRIDGES II – Werkstatt Digitalisierung in inklusiven Settings. Seit 2020 wirkt er an der Universität Vechta als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Lehrkoordinator mit. Zu seinen Lehr- und Forschungsschwerpunkten zählen insbesondere die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung (in inklusiven Settings) sowie die Implementierung von Kinder- und Menschenrechten in Schule und Unterricht.
Diese Veranstaltung wird als bildungspolitischer Schwerpunkt vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert. Sie richtet sich primär an Lehrkräfte der öffentlichen allgemeinbildenden und Berufsschulen sowie an die zum Dienst an Ersatzschulen nach §§ 152 und 155 NSchG beurlaubten Lehrkräfte, der öffentlichen Schulen und an die Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Osnabrück sowie des Landkreises Osnabrück. Von den genannten Personengruppen wird kein Teilnahmebeitrag erhoben. Reisekosten können auf Antrag übernommen werden (Näheres zu Kostenerstattungen unter
https://www.nibis.de/formulare-des-nlq_593); Reisekostenanträge sind innerhalb der Ausschlussfrist über das KOS einzureichen.
Soweit freie Plätze vorhanden sind, besteht darüber hinaus auch für die übrigen Lehrkräfte niedersächsischer Schulen in freier bzw. privater Trägerschaft eine Teilnahmemöglichkeit, es kann eine Teilnahmegebühr erhoben werden; Reisekosten können in diesem Fall nicht übernommen werden.
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Allgemeine Hinweise:
Für diese Veranstaltung gelten die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des KOS“ (Link s.u.) in Verbindung mit den „Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen des NLQ“ (abrufbar unter
https://www.nibis.de/formulare-des-nlq_593). Mit Ihrer VeDaB-Meldung erklären Sie zugleich, dass Sie bzw. Ihre Schulleitung diese Teilnahmebedingungen vollumfänglich akzeptieren.
Auch wenn Fortbildungsveranstaltungen in der dienstfreien Zeit und/oder online stattfinden, so ist die Genehmigung der Dienststelle zwecks dienstrechtlicher Absicherung Voraussetzung für eine Anmeldung bei einer vom KOS veranstalteten Fortbildung. Bei der Online-Meldung ist zwingend im Voraus zu bestätigen, dass Ihnen die Genehmigung Ihrer verantwortlichen Schulleitung vorliegt.