Viele Schülerinnen und Schüler hatten oder haben aufgrund der Corona-Pandemie nicht die Möglichkeit, Schwimmen als motorische Basisfähigkeiten zu erlernen. Auch bereits vor 2019 war die Ausgangslage längst nicht so, dass eine sichere Schwimmfähigkeit in der Grundschule durchweg vorgelegen hat.
Im Rahmen dieser Fortbildung werden Kenntnisse zu der aktuellen Methodik und Didaktik des Schwimm-Erstunterrichts theoretisch und praktisch erarbeitet und vertieft. Ein inhaltlicher Schwerpunkt ist der neue
niedersächsische Schulschwimmpass.
Theorie (ca. 15:00- 17:00 Uhr):
- Didaktisch-methodische Überlegungen zum Bewegen im Wasser
- Bewegungsleitbild Rücken- und Brustschwimmen
-Rechts- und Organisationsfragen (z.B. vor dem ersten Mal im Schwimmbad, Hygienemaßnahmen etc.),
-Niedersächsischer Schulschwimmpass
Praxis (ca. 17:00-20:00 Uhr)
- Eigenschaften des Wassers, Spiele zur Wassergewöhnung und -bewältigung
- Fortbewegen im Wasser und erste Schwimmtechnik (Erstschwimmart)
- Niedersächsischer Schulschwimmpass
Zur Teilnahme an der Veranstaltung setzen wir gesicherte Schwimm- und Rettungsfähigkeiten voraus.Die Veranstaltung richtet sich an ausgebildete Sportlehrkräfte angeben.
Hinweis: Für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte gibt es eine Weiterbildung für Schwimmen:
https://bildungsportal-niedersachsen.de/fortbildung-weiterbildung/weiterbildungsangebote/weiterbildung-sport/schwimm-erstunterricht
Diese Veranstaltung wird als bildungspolitischer Schwerpunkt vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert. Sie richtet sich primär an Lehrkräfte der öffentlichen allgemeinbildenden und Berufsschulen sowie an die zum Dienst an Ersatzschulen nach §§ 152 und 155 NSchG beurlaubten Lehrkräfte, der öffentlichen Schulen und an die Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Osnabrück sowie des Landkreises Osnabrück. Von den genannten Personengruppen wird kein Teilnahmebeitrag erhoben. Reisekosten können auf Antrag übernommen werden (Näheres zu Kostenerstattungen unter
https://www.nibis.de/formulare-des-nlq_593); Reisekostenanträge sind innerhalb der Ausschlussfrist über das KOS einzureichen.
Soweit freie Plätze vorhanden sind, besteht darüber hinaus auch für die übrigen Lehrkräfte niedersächsischer Schulen in freier bzw. privater Trägerschaft eine Teilnahmemöglichkeit, so kann eine Teilnahmegebühr erhoben werden; Reisekosten können in diesem Fall nicht übernommen werden.
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Allgemeine Hinweise:
Für diese Veranstaltung gelten die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des KOS“ (Link s.u.) in Verbindung mit den „Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen des NLQ“ (abrufbar unter
https://www.nibis.de/formulare-des-nlq_593). Mit Ihrer VeDaB-Meldung erklären Sie zugleich, dass Sie bzw. Ihre Schulleitung diese Teilnahmebedingungen vollumfänglich akzeptieren.
Auch wenn Fortbildungsveranstaltungen in der dienstfreien Zeit und/oder online stattfinden, so ist die Genehmigung der Dienststelle zwecks dienstrechtlicher Absicherung Voraussetzung für eine Anmeldung bei einer vom KOS veranstalteten Fortbildung. Bei der Online-Meldung ist zwingend im Voraus zu bestätigen, dass Ihnen die Genehmigung Ihrer verantwortlichen Schulleitung vorliegt.