Die Professionelle Lerngemeinschaft trifft sich regelmäßig online oder in Präsenz, um sich über aktuelle Themen der Sprachbildung und Beschulung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler auszutauschen. DaZ-Konzepte, Möglichkeiten des sprachsensiblen Unterrichts und Materialien werden vorgestellt und erprobt.
Das Treffen steht auch für alle neu interessierten Kolleginnen und Kollegen offen. Das Team des Sprachbildungszentrums Braunschweig unterstützt die Arbeit der PLG.
Die Schwerpunkte der kommenden Veranstaltung am 19.04.2023 sind digitale Tools (Lern-Apps und Online-Diagnostik) sowie die Möglichkeit sich auszutauschen und zu vernetzen.
Teilnahmekosten werden nicht erhoben. Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert.
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrkräftefortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs. Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an. Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrkräftefortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrkräftefortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. [... ] Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrkräftefortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Die Veranstaltung ist als Präsenzveranstaltung geplant. In Abhängigkeit von den geltenden Coronavorgaben kann sie jedoch als Hybridveranstaltung oder vollständig online durchgeführt werden. Der Inhaber des Veranstaltungsortes ist für die Umsetzung der aktuell gültigen Hygienevorschriften verantwortlich. Bitte tragen Sie zu Ihrem eigenen Schutz eine FFP2-Maske während der Veranstaltung. Der Mindestabstand von 1,5m kann, falls nicht anders möglich, unterschritten werden