Die Basisqualifizierung der Sicherheitsbeauftragten besteht aus drei ganztägigen Fortbildungsveranstaltungen und vermittelt das für diese Tätigkeit erforderliche Grundwissen. Wenn Sie sich für Modul 1 anmelden, werden Sie automatisch als Teilnehmer*in in Modul 2 und 3 eingetragen.
Es werden folgende Inhalte angeboten:
Modul 1: Rolle und Aufgaben
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Aufgaben und Tätigkeitsfelder im Arbeitsschutz
- Organisation des Arbeitsschutzes in Schulen
- Unterstützungssystem und Kooperationspartner im Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement
Modul 2 (07.09.): Gefährdungsbeurteilung an Schulen
- Gesunde Schule
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
Modul 3 (09.11.): Kommunikation und Kooperation
- Das System Schule
- Gelingensbedingungen
- Arbeit an Fallsituationen
Die Referentinnen und Referenten sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Beauftragte für Suchtprävention an öffentlichen Schulen in Niedersachsen.
Die Anmeldung zu Modul 1 ist zugleich eine verbindliche Anmeldung für die Module 2 und 3.
Die Teilnahmeberechtigung erfolgt mit der Einladung und ist nicht übertragbar.
Die Veranstaltung richtet sich primär an Landesbedienstete der öffentlichen
allgemein- und berufsbildenden niedersächsischen Schulen. Soweit freie Plätze vorhanden sind, besteht darüber hinaus auch für Lehrkräfte der Schulen in freier Trägerschaft eine Teilnahmemöglichkeit gegen Kostener-
stattung in Höhe von 165 Euro.
Die Genehmigung der Dienststelle ist Voraussetzung für die Anmeldung und die dienstrechtliche Absicherung. Bei der Online-Anmeldung müssen Sie bestätigen, dass Ihnen diese Genehmigung vorliegt.
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Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert und ist für Landesbedienstete der öffentlichen
allgemein- und berufsbildenden niedersächsischen Schulen kostenfrei.
Evtl. entstandene Sach- und Materialkosten sind vor Ort direkt zu bezahlen.
Reisekosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag gezahlt. Diesen erhalten Sie vorausgefüllt vor Ort.
Die Reisekostenabrechnungen richten sich nach der NRKVO (Niedersächsische Reisekostenverordnung)..
Es gelten die "Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für regionale Lehrerfortbildung an der Universität Hildesheim"
Mit der Anmeldung zur Fortbildung erkennen Sie diese an.
Die Anmeldung über die VeDaB Datenbank ist unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung. Es gelten ebenso die „Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungen“:
https://www.nibis.de/formulare-des-nlq_593 />