Die Schulleitungen sind nach der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen und Gefährdungsbeurteilungen durch eine fachkundige Person durchführen zu lassen. Sofern die Schulleitungen nicht selbst fachkundig sind, können sie diesen Aufgabenbereich delegieren und gem. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz explizit Gefahrstoffbeauftragte benennen.
Damit diese ihre Aufgaben verantwortlich wahrnehmen können, ist eine entsprechende Qualifizierung angeraten. Folgende Inhalte werden angeboten:
Modul 1 und Modul 2:
- Rolle und Funktion der Gefahrstoffbeauftragten
- Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- Gefährdungsbeurteilung inkl. Ersatzstoff- und Verfahrensprüfung (z.B. anhand Chemie? aber sicher!)
- Sicherheitsdatenblatt, Internet-Datenbanken (DEGINTU, GESTIS) und Software (CHEmac-win)
- Betriebsanweisung
- Unterweisung
- Persönliche Schutzausrüstung, Schutzmaßnahmen
- Tätigkeitsbeschränkungen, Beschäftigungsverbote
- Gefahrstoffmanagement
- Gefahrstoffverzeichnis
- Beschaffung, Verwendungsverbote u. Herstellungsbeschränkungen
- Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen
Ihre einmalige Anmeldung gilt für beide Modultermine. Die Teilnahme an beiden Tagen dieser zweiteiligen Qualifizierung ist verpflichtend.
Die Teilnehmenden werden gebeten, zur Bearbeitung von Aufgaben einen Laptop (Windows oder Mac OSX) mitzubringen.
Die Referentinnen und Referenten sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen.
Für die Verpflegung während der Veranstaltung ist bitte selber zu sorgen.
Reisekosten werden im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel auf Antrag erstattet. Das entsprechende Formular finden Sie hier:
http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/427.pdf