Kollegiale Beratung (nach Tietze) bietet eine gute Möglichkeit zum professionellen Austausch zu Anliegen, die im Berufsalltag auftreten und bei denen die / der Einzelne die Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen gerne in Anspruch nehmen möchte.
Sowohl das Verfahren als auch die Methoden sind leicht zu erlernen – und im Gegensatz zum „normalen“ Gespräch zwischen „Tür und Angel“ oder im Lehrerzimmer über schulisch-relevante Themen, bietet die kollegiale Beratung einen ritualisierten Rahmen zur Bearbeitung von Problemen.
Die Kollegiale Beratung zeichnet sich dadurch aus, dass sich alle Teilnehmenden „auf Augenhöhe“ begegnen (und ist somit auch nur geeignet für eine Gruppe, in der keine für die Teilnehmenden relevanten Hierarchie-Unterschiede bestehen) und alle Mitglieder der Gruppe lernen, verschiedene Aufgaben innerhalb der Problembearbeitung zu übernehmen.
So werden vier Effekte mit Kollegialer Beratung erreicht:
- das konkrete Anliegen / Problem wird bearbeitet;
- Problemlösestrategien werden entwickelt;
- das Herangehen an schwierige Situationen im Schulalltag wird professionalisiert;
- der Zusammenhalt der Teilnehmenden untereinander wird gestärkt.
Die Umsetzung des Trainingsprogramm wird inhaltlich im Online-Format hinsichtlich der eingesetzten Methoden und Arbeitsblätter angepasst.
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Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert und ist für Landesbedienstete der öffentlichen
allgemein- und berufsbildenden niedersächsischen Schulen kostenfrei.
Evtl. entstandene Sach- und Materialkosten sind vor Ort direkt zu bezahlen.
Reisekosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag gezahlt. Diesen erhalten Sie vorausgefüllt vor Ort.
Die Reisekostenabrechnungen richten sich nach der NRKVO (Niedersächsische Reisekostenverordnung)..
Es gelten die "Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für regionale Lehrerfortbildung an der Universität Hildesheim"
Mit der Anmeldung zur Fortbildung erkennen Sie diese an.
Die Anmeldung über die VeDaB Datenbank ist unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung. Es gelten ebenso die „Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungen“:
https://www.nibis.de/formulare-des-nlq_593 />