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Veranstaltungsangebote für den schulischen Bildungsbereich in Niedersachsen.
Qualifizierung zu Gefahrstoffbeauftragten Modul 1 und 2
Nr.
KAUR.308.063
Kontakt
Heike Swavink
Dauer
mehrtägige Veranstaltung
Qualifizierung zu Gefahrstoffbeauftragten Modul 1+2: 23.02.2023-20.04.2023, 09:00 - 17:00
Anfang
23.02.2023 , 09:00 Uhr
Ende
20.04.2023 , 17:00 Uhr
Anmeldeschluss
17.02.2023
max. Teilnehmende
20
min. Teilnehmende
5
Kosten
kostenlos
Übernachtung
Eine Übernachtung wird nicht angeboten
Adressaten
Adressaten: Gefahrstoffbeauftragte an Schulen und Personen, die dazu bestellt werden sollen.
Veranstaltungstypen
Präsenz
Fortbildung
Beschreibung
Beschreibung:
Die Schulleitungen sind nach der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen und Gefährdungsbeurteilungen durch eine fachkundige Person durchführen zu lassen. Sofern die Schulleitungen nicht selbst fachkundig sind, können sie diesen Aufgabenbereich delegieren und gem. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz «Gefahrstoffbeauftragte» benennen.
Damit diese ihre Aufgaben verantwortlich wahrnehmen können, ist eine entsprechende Qualifizierung angeraten.
Folgende Inhalte werden angeboten:
Modul 1 (23.02.2023) und Modul 2 (20.04.2023):
• Rolle und Funktion der Gefahrstoffbeauftragten
• Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
• Gefährdungsbeurteilung inkl. Ersatzstoffprüfung
• Sicherheitsdatenblatt
• Betriebsanweisung
• Unterweisung
• Persönliche Schutzausrüstung, Schutzmaßnahmen, Mindeststandards
• Beschäftigungsverbote
• Gefahrstoffmanagement
• Gefahrstoffverzeichnis inkl. Software
• Beschaffung, Verwendungsverbote u. Herstellungs-beschränkungen
• Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen.
Die Teilnahme an beiden Tagen dieser zweiteiligen Qualifizierung ist verpflichtend.
Die Referentinnen und Referenten sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen.
Ort
Energie-, Bildungs- und Erlebnis-Zentrum (EEZ), Aurich
Schulform
beliebig
Veranstalter
Kompetenzzentrum Aurich, Regionales Pädagogisches Zentrum Aurich
i
verantwortlich
Gabi Kleen
Veranstaltungsteam
Uwe Carstens (Leitung)
Dr. rer. nat. Gabriele Weißen-Plenz
Erika Werner
Zielsetzung
Erlangen von Kenntnissen zur Bekleidung der Funktion des / der Gefahrstoffbeauftragten gem. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz.
Kompetenz
Kennenlernen von Aufgaben und Funktionen der Gefahrstoffbeauftragten.
Gefahrstofflehre, Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, Ersatzstoffe, Gefahrstoffmanagement, Führen eines Verzeichnisses.
Kennenlernen von Sicherheitsdatenblättern, Betriebsanweisungen und Unterweisungen im Umgang mit Gefahrstoffen.
Beschaffung, Verwendung, Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen.
Gefährdungsbeurteilung inkl. Ersatzstoffprüfung.
Inhalte
Die Schulleitungen sind nach der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen und Gefährdungsbeurteilungen durch eine fachkundige Person durchführen zu lassen. Sofern die Schulleitungen nicht selbst fachkundig sind, können sie d
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