Eine gültige Bescheinigung über den Besitz der Fachkunde ist zwingende Voraussetzung für die Wahrnehmung der Aufgabe einer/eines Strahlenschutzbeauftragten in der Schule. Die Teilnahmebestätigung für diese Veranstaltung in Verbindung mit dem erbrachten Nachweis über den Erfolg der Teilnahme dienen bei Vorlage den Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) als Grundlage für die Ausstellung der Bescheinigung über die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (Fachkundegruppe S 7.1). Die Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz für Lehrkräfte muss nach den geltenden Vorschriften im Abstand von fünf Jahren aktualisiert werden.
In dieser Veranstaltung werden sowohl die aktuellen Rechtsgrundlagen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Schule sowie für den Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen erworben und aktualisiert als auch die naturwissenschaftlichen Grundlagen wiederholt. Inhaltlich basiert die Veranstaltung auf den Vorgaben der entsprechenden er-gangenen Fachkunde-Richtlinien Technik nach StrISchVO.
Voraussetzung ist die Teilnahme an einer Veranstaltung zum Neuer-werb der Fachkunde im Strahlenschutz. Diese Veranstaltung oder ein bereits besuchter Aktualisierungskurs darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Zum Abschluss der Veranstaltung wird eine schriftliche Erfolgskontrolle (multiple choice) durchgeführt.
Hinweise:
Ein Teilnahmebeitrag wird bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen (s. Adressaten) nicht erhoben.
Reisekosten werden für Teilnehmer(innen), die die Teilnahmebedingungen (s. Adressaten) erfüllen im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel auf Antrag erstattet.
Ggf. anfallende Mehrkosten der Kinderbetreuung gem. § 14, Abs. 4 NGG können in Abstimmung mit der Schule aus dem Schulbudget erstattet werden.
Sollte es zu einer Überzeichnung des Kurses kommen, können die Kolleginnen und Kollegen aus Schulen in freier Trägerschaft leider nur nachrangig berücksichtigt werden. Die Teilnahmegebühr für TeilnehmerInnen von Schulen in freier Trägerschaft beträgt 75 €.
Die Kantine vor Ort ist durchgehend geöffnet.
WICHTIGE HINWEISE:
Einladung
Die Einladung zur Veranstaltung erhalten Sie nach dem Meldeschluss.
Reisekosten
Die Reisekosten für Teilnehmer werden gemäß der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) und entsprechender Verwaltungsvorschriften (VV-NRKVO) erstattet. Weiterhin werden Reisekosten erstattet, wenn die Schulleitung die Dienstreise genehmigt hat. Den entsprechenden Vordruck 035_001 finden Sie hier:
http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/426.pdf?MANDANTID=5&FORMUID=035_001n
Die Rückgabe der Anträge erfolgt über den Referenten. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Reisekostenerstattungsanträge bearbeitet werden können.
Teilnahmebedingungen
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung die „Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrkräftefortbildung der Leuphana Universität Lüneburg “ akzeptieren.
Bitte beachten Sie insbesondere die Bedingungen für einen Rücktritt von der Veranstaltung:
Rücktritt
Ein Rücktritt ist bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten regulären Meldeschluss möglich und erfolgt per E-Mail an das Kompetenzzentrum für regionale Lehrkräftefortbildung:
komze@leuphana.de
Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum per E-Mail mitzuteilen.
Sie finden die Teilnahmebedingungen unter:
http://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/fakultaet1/lehrerfortbildung/files/Teilnahmebedingungen_und_Vertraege/Teilnahmebedingungen.pdf