Der Einsatz digitaler Medien im Sportunterricht kann verschiedene Funktionen übernehmen. Nach WENDEBORN kann es entweder Ziel sein, die Vermittlung fachlicher Kompetenzen digital zu unterstützen oder die Vermittlung digitaler Kompetenzen fachlich zu unterstützen. Ein moderner, kompetenzorientierter Unterricht integriert beide Perspektiven und geht somit über den Einsatz von rein ersetzenden Medien bzw. Apps hinaus.
Die dieser Veranstaltung zugrundeliegenden fachdidaktischen Konzeptionen zum Einsatz digitaler Medien im Sportunterricht sind Inhalt der Online-Grundlagenfortbildung „Digitale Medien im Sportunterricht“ (Vedab KGÖ.NLF23.06.11
https://vedab.de/veranstaltungsdetails.php?vid=136187)
Mit einem Fokus auf die Vermittlung sportmotorischer Kompetenzen soll am Beispiel der Sportart Volleyball aus dem Bewegungsfeld "Spielen" gezeigt werden, wie eine mehrwertige Integration in den Lernprozess aussehen kann.
Das Rückschlagspiel Volleyball erfreut sich innerhalb des Bewegungsfeldes "Spielen" großer Beliebtheit. Es besitzt einen hohen Aufforderungscharakter in allen Klassenstufen. Jedoch ist das Erlernen der relevanten Techniken zeitintensiv und erfordert variable Übungsformen. In dieser Fortbildung werden Unterrichtsansätze für die SEK I und Sek II vorgestellt, welche die Realisation von zielgerichtet genutzter Bewegungszeit im Fokus haben. Auch die taktische Weiterentwicklung des Spiels wird mit Blick auf die Sek II in den Blick genommen. Neben dem Zielspiel 6:6 werden dabei auch weitere Spielkonzepte kompetenzorientiert erarbeitet.
Neben der inhaltlichen Kompetenzschulung wird auch die Organisationsstruktur unter verschiedenen räumlichen Bedingungen thematisiert werden.
Die Veranstaltung basiert auf einem hohen Anteil an sportmotorischer Eigenrealisation der Teilnehmenden, die aktive Teilnahme wird vorausgesetzt, Sportbekleidung und Sportschuhe sind mitzubringen. Wünschenswert ist ebenfalls das Mitbringen eines digitalen Endgerätes (Tablet / Smartphone).
Ort: Sporthalle Gymnasium im Schloss, Am Seeligerpark 1, 38304 Wolfenbüttel, (Parkplatz Alte Spinnerei)
Teilnahmekosten werden nicht erhoben. Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert. Eine Tagesverpflegung wird nicht angeboten. Ggf. anfallende Kosten für die Verpflegung tragen die Teilnehmer selbst. Lehrkräfte/Beschäftigte aus Schulen in freier Trägerschaft können im Rahmen der verfügbaren Plätze auf eigene Kosten teilnehmen.
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Die Erstattung der Reisekosten kann nach Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen (vgl. Hauswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. d. MK vom 31.07.2018 – SVBl. 2018, S. 390ff). Soweit erforderlich beantragen Sie bitte die Dienstreisegenehmigung bei der für Sie zuständigen Dienststelle (Dienststelle der Lehrkräfte ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter). Die entsprechenden Formulare hat die NLSchB hier eingestellt:
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
Der »Antrag auf Gewährung von Reisekostenvergütung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 23 Abs. 2 NRKVO« kann heruntergeladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Ende der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung abgegeben werden. Die Veranstaltungsnummer KBS……
muss bei »Grund, Datum/Daten der Reise(n) « eingetragen werden.