Kindeswohlgefährdung: Wahrnehmen, Erkennen, Handeln - Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe
Beschreibung
Wenn die Sorge im Raum steht, einer Schülerin/einem Schüler geht es nicht gut, entsteht schnell ein Handlungsdruck. Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter*innen haben möglicherweise den Eindruck sie könnten ein Kind nicht mehr angemessen schützen. Gleichzeitig ist klar, dass das Kind Hilfe und Unterstützung benötigt.
In diesen Situationen sollten Schulen und die Institutionen der Jugendhilfe, insbesondere das Jugendamt, gut zusammenarbeiten. Dazu ist es hilfreich zu wissen, wie andere Institutionen arbeiten und funktionieren, in welchem Handlungsrahmen sie sich bewegen können und dürfen.
Es geht um Grundhaltungen, mit der die Jugendhilfe auf Kinder, Eltern und deren Lebenslagen schaut. Und es geht um Grundhaltungen, mit der die Institution Schule auf Kinder, Eltern und deren Lebenslagen schaut.
In diesem Seminar ist ausreichend Zeit und Raum für Fälle aus dem eigenen Schulalltag, anhand derer das Bewerten von Kindeswohlgefährdung und das weitere Handeln erarbeitet werden kann.
Referenten: Franz Hüer und Jan Tegeder, Stadt Lingen (Ems)
Kosten:
200,00 € (EZ-Zuschlag 17,00 €)
96,00 € (EZ-Zuschlag 17,00 €)
für Teilnehmer*innen, deren Schule Mitgliedsschule der Bildungsregion Emsland ist
Hinweis:
Ihre Anmeldung ist verbindlich! Die Einladung zur Veranstaltung erfolgt ca. 14 Tage vor Beginn per eMail. Dienstrechtlicher Versicherungsschutz wird gewährt, wenn eine Genehmigung der Schulleitung vorliegt.
Sollten Sie bei Ihrer Anmeldung angegeben haben, dass Sie im Ludwig-Windthorst-Haus übernachten möchten, reservieren wir ein Einzelzimmer für Sie (17,00 € Einzelzimmerzuschlag/Übernachtung). Wenn Sie eine Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer wünschen, teilen Sie uns dieses bitte mit (mit Angabe des Namens der 2. Person).
Rücktrittsbedingungen:
Sollten Sie aus irgendeinem Grund nach Ihrer Anmeldung an der jeweiligen Veranstaltung nicht teilnehmen können, teilen Sie uns dieses bitte umgehend schriftlich mit. Für unseren Verwaltungsaufwand berechnen wir 26,00 € bzw. höchstens 40 % des Teilnahmebetrages. Falls Ihre Abmeldung später als 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, erstatten wir Ihnen im Krankheitsfall – nach Vorlage eines Attestes durch den behandelnden Arzt – 50% der Seminargebühren. Sollte überhaupt keine Abmeldung bei uns eingehen, müssen wir Ausfallgebühren in voller Höhe des Teilnahmebetrages in Rechnung stellen. Ihnen ist es gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag. Bei mehrteiligen Veranstaltungen gelten ggf. besondere Zahlungsbedingungen (vgl. die jeweilige Ausschreibung).