Detailansicht

Veranstaltungsangebote für den schulischen Bildungsbereich in Niedersachsen.

Inklusive Schule: Konstruktive Konfliktarbeit - Tatausgleichsgespräche in der Schule führen
Nr.
KBS312228
Dauer
mehrtägige Veranstaltung
: 29.06.2023-30.06.2023, 09:00 - 17:00
Anfang
29.06.2023 , 09:00 Uhr
Ende
30.06.2023 , 17:00 Uhr
Anmeldeschluss
08.06.2023
max. Teilnehmende
20
min. Teilnehmende
5
Kosten
kostenlos
Übernachtung
Es wird keine Übernachtung angeboten.
Adressaten
Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte und pädagogisches Personal der öffentlichen Schulen (im Landesdienst)
Veranstaltungstypen
  • Online
  • Fortbildung
Beschreibung
Der Tatausgleich ist ein schulisches Verfahren, um Konflikte konstruktiv zu bearbeiten, die einseitig verursacht und mit einseitig (Grenz-)verletzendem Verhalten einhergehen. Die Betroffenen erhalten mit dem Verfahren die Gelegenheit, ihren Konflikt eigenverantwortlich und unter der Anleitung einer/s moderierenden
PädagogIn aufzuarbeiten.

Ziel dabei ist es,
- den Kontakt zwischen TäterIn und geschädigter Person wiederherzustellen,
- den/die TäterIn zu sensibilisieren für die Folgen seiner/ihrer Tat,
- einen Ausgleich im Sinne einer Wiedergutmachung herbeizuführen.

So entsteht die Möglichkeit, eine normverdeutlichende Grenzsetzung als Schule, den Schutz und die Wiederhestellung für das Opfer sowie die Entwicklung von Empathie auf der Täterseite miteinander zu verbinden.

Der Tatausgleich wurde vom Täter-Opfer-Ausgleich aus dem Jugendstrafrecht abgeleitet und an schulische Verhältnisse angepasst. Während er in Niedersachsen noch wenig verbreitet ist, stellt der Tatausgleich in Schleswig Holstein schon seit Jahren neben der Mediation ein wichtiges ergänzendes Instrument der Konfliktbearbeitung sowohl an Primar- als auch weiterführenden Schulen dar.

Die Fortbildung vermittelt in Theorie und praktischer Anwendung die drei zentralen Bestandteile
des Tatausgleichsgesprächs: Geschädigtengespräch, Gespräch mit TäterIn, Tatausgleichsgespräch und thematisiert die Umsetzung im schulorganisatorischen Rahmen.

Termin: 29.06. und 30.06.2023 jeweils von 9-17 Uhr - online via Zoom

Referent: Frank Beckmann, Dipl. - Sozialpädagoge, Mediator und Ausbilder für Mediation, Supervisor und Organisationsberater, Changemanager

Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert und ist kostenfrei.

Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«: http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.

Das Online-Seminar wird via Zoom angeboten. Die Einladung zur Veranstaltung erfolgt nach dem Anmeldeschluss, i. d. R. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail. Bitte kontrollieren Sie Ihre in der VeDaB hinterlegte E-Mail-Adresse, damit die Daten Sie erreichen. Wenige Tage vor der Veranstaltung erhalten Sie den Link sowie die Zugangsdaten, welche nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen!

Die Voraussetzungen für die Online-Teilnahme sind: ein Telefonanschluss, ein stabiles Internet, eine Webcam (die TN werden gebeten, durchgehend ihre Kamera einzuschalten) sowie Lautsprecher und ein Mikrofon. Es wird empfohlen ein Headset zu benutzen.

Teilnahmebescheinigungen werden Ihnen nach der erfolgreichen Teilnahme im Nachhinein zugesendet.

Hinweis zum Datenschutz:
Das KLBS übernimmt keine Rechts- oder Haftungsansprüche, die bei oder aus der Nutzung von in Fortbildungen vorgestellter Software (z.B. digitale Apps, Tools etc.) entstehen könnten, und empfiehlt zuvor die Abklärung mit den zuständigen Datenschutzbeauftragt*innen Ihrer Dienststelle.
Schulform

Primarstufe,

Sek I-Bereich,

Sek II-Bereich

Veranstalter
Kompetenzzentrum für Lehrkräftefortbildung der Technischen Universität Carolo-Wilhemina Braunschweigi
verantwortlich
Veranstaltungsteam
Alexander Krohn (Leitung)
Zielsetzung
Der Tat-Ausgleich ist ein schulisches Verfahren, um Konflikte konstruktiv zu bearbeiten, die einseitig verursacht und mit einseitig (Grenz-) verletzendem Verhalten einhergehen. Ziel dabei ist es, den Kontakt zwischen TäterIn und geschädigter Person wiederherzustellen und den/die TäterIn zu sensibilisieren für die Folgen seiner/Ihrer Tat sowie einen Ausgleich im Sinne einer Wiedergutmachung herbeizuführen. So entsteht die Möglichkeit, eine normverdeutlichende Grenzsetzung als Schule, den Schutz und die Wiederherstellung für das Opfer sowie die Entwicklung von Empathie auf der Täterseite miteinander zu verbinden.
Kompetenz
  • Die Teilnehmer*innen kennen die drei Bestandteile des Tatausgleichsgesprächs.
  • Die Teilnehmer*innen lernen die Anwendung von Kommunikationstechniken des Tatausgleichsgesprächs und werden befähigt die Techniken anzuwenden.
Inhalte
  • Die Fortbildung vermittelt in Theorie und praktischer Anwendung die 3 zentralen Bestandteile des Tatausgleichsgesprächs: Geschädigtengespräch, Gespräch mit TäterIn, Tatausgleichsgespräch und thematisiert die Umsetzung im schulorganisatorischen Rahmen.
Drucken
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln