Die TeilnehmerInnen dieses Lehrgangs sollen den sicheren Umgang mit mobilen und stationären Holzbearbeitungsmaschinen kennen lernen. Sie sollen Gefahren erkennen und Strategien zur Verminderung und zum Umgang mit diesen Gefahren erlernen. Außerdem sollen die Anwendung und der Einsatz von Vorrichtung und Arbeitshilfen bekannt gemacht und geübt werden. Außerdem soll auf die Gefährdung durch Lärm und Gefahrstoffe eingegangen werden.
Inhalte:
Einführung in die Bedienung von Holzbearbeitungsmaschinen unter Beachtung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz.
• fachgerechter Einsatz von Vorrichtungen und Arbeitshilfen
• Ergonomie am Arbeitsplatz
• Arbeiten mit Kreissägemaschinen (stationär und mobil)
• Arbeiten mit Hobelmaschinen
• Arbeiten mit Handoberfräsen einschließlich Vorstellung der Werkzeuge
• Arbeiten mit Bohrmaschinen (stationär und mobil)
• Arbeiten mit Schleifmaschinen (stationär und mobil)
• Arbeiten mit der Bandsäge
• Arbeiten mit der Stichsäge und anderen Handmaschinen
• je nach Zeit eine Einführung in die wichtigsten Handwerkzeuge
WICHTIG: Persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe min. S1, eng anliegende Kleidung, ggf. Haarnetz) sind von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen mitzubringen. Gehörschutz kann gestellt werden.
Der Lehrgang orientiert sich weitgehend an den Inhalten des TSM 1 Lehrgangs für Tischler/Schreiner. Der Machinenschein nach §7 ArSchG soll erworben werden.
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
§ 7 Übertragung von Aufgaben
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.
Veranstaltungstage:
16.03.2023 - 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr (Donnerstag)
17.03.2023 - 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr (Freitag)
18.03.2023 - 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr (Samstag)
Übernachtungsmöglichkeiten nennt Ihnen gern das Kompetenzzentrum. Evtl. Übernachtungen sind selbst zu organisieren und können nicht über das Kompetenzzentrum abgerechnet werden.
Diese Veranstaltung ist kostenlos und wird aktuell vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert.
WICHTIGE HINWEISE:
Einladung
Die Einladung zur Veranstaltung erhalten Sie nach dem Meldeschluss.
Reisekosten
Die Reisekosten für Teilnehmer werden gemäß der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) und entsprechender Verwaltungsvorschriften (VV-NRKVO) erstattet. Weiterhin werden Reisekosten erstatten, wenn die Schulleitung die Dienstreise genehmigt hat. Den entsprechenden Vordruck 035_001 finden Sie hier:
http://www.extra.formularservice.niedersachsen.de/cdmextra/cfs/eject/pdf/426.pdf?MANDANTID=5&FORMUID=035_001n
Die Rückgabe der Anträge erfolgt über den Referenten. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Reisekostenerstattungsanträge bearbeitet werden können.
Teilnahmebedingungen
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung die „Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrerfortbildung der Leuphana Universität Lüneburg“ akzeptieren.
Bitte beachten Sie insbesondere die Bedingungen für einen Rücktritt von der Veranstaltung:
Rücktritt
Ein kostenloser Rücktritt ist bis zum Meldeschluss möglich und erfolgt per E-Mail an das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung:
komze@leuphana.de
Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung per E-Mail mitzuteilen.
Sie finden die Teilnahmebedingungen unter:
http://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/fakultaet1/lehrerfortbildung/files/Teilnahmebedingungen_und_Vertraege/Teilnahmebedingungen.pdf
Schlagworte: Maschinenschein, Holz, Holzbearbeitung,