Erweiternd zum Teil 1 der Implementierungen erhalten die Teilnehmer einen Ausblick über die Änderungen der Aufgaben im bundesweiten Abitur im Fach Chemie ab 2025 und beschäftigen sich in einer Arbeitsphase mit Beispielaufgaben zum Abitur. Die Teilnehmer haben auch die Möglichkeit, eine passende Umsetzung digitaler Medien in der Qualifikationsphase im Fach Chemie kennenzulernen und selbständig zu erproben.
Bitte digitale Endgeräte und Kopfhörer sowie das aktuelle KC SII und das Schulcurriculum mitbringen (digital oder ausgedruckt)!
Hinweis:
Themengleiche Fortbildungen werden in allen weiteren regionalen Schulsets der RLSB Braunschweig durchgeführt.
Je zwei Lehrkräfte für das Fach Chemie folgender Schulen:
Region 2: PE-SZ-WF-HE
GY am Fredenberg
Kranich-Gymnasium
GY Salzgitter-Bad
IGS Salzgitter
GY Anna Sophianeum Schöningen
GY Julius-Spiegelberg Vechelde
GY Groß Ilsede
Ratsgymnasium Peine
Gymnasium am Silberkamp
IGS Lengede
GY Große Schule WF
GY im Schloß WF
Theodor-Heuss-Gymnasium WF
IGS Wallstraße
IGS Henriette-Breymann
IGS Peine-Vöhrum
Hinweis: Fortbildungen zur Implementation des Kerncurriculums für die gymnasiale Oberstufe im Fach Chemie werden in allen Regionalabteilungen der RLSB (Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Osnabrück) angeboten.
Teilnahmekosten werden nicht erhoben. Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert. Eine Tagesverpflegung wird nicht angeboten. Ggf. anfallende Kosten für die Verpflegung tragen die Teilnehmer selbst. Lehrkräfte/Beschäftigte aus Schulen in freier Trägerschaft können im Rahmen der verfügbaren Plätze auf eigene Kosten teilnehmen.
Reisekosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gezahlt. Soweit erforderlich beantragen Sie bitte die Dienstreisegenehmigung bei der für Sie zuständigen Dienststelle (Dienststelle der Lehrkräfte ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter). Die entsprechenden Formulare hat die NLSchB hier eingestellt:
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
Der »Antrag auf Gewährung von Reisekostenvergütung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 23 Abs. 2 NRKVO« kann heruntergeladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Ende der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung abgegeben werden. Die neunstellige Veranstaltungsnummer KBS…… muss bei »Grund, Datum/Daten der Reise(n)« eingetragen werden.
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Wichtiger Hinweis: Diese Fortbildungsveranstaltung kann in Präsenz entsprechend der aktuellen-Regeln (siehe unten) durchgeführt werden, sofern das bundesweite Infektionsschutzgesetz, die vom Land Niedersachsen herausgegebene derzeit gültige Corona-Verordnung sowie der Corona-Stufenplan 2.0, regionale Gegebenheiten und die allgemeine Infektionslage Zusammenkünfte gestatten und die erforderlichen Hygiene- und Abstandsbestimmungen eingehalten werden können. Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule_neues_schuljahr/faq_schule_in_corona_zeiten/corona-erlasse-schule-mk-194408.html sowie
https://www.tu-braunschweig.de/hinweise-zum-coronavirus/studierende-und-lehrende#c795975
Der Inhaber des Veranstaltungsortes ist für die Umsetzung der aktuell gültigen Hygienevorschriften verantwortlich. Die Veranstaltung ist in Präsenz geplant, kann je nach Lage aber auch als hybrid oder ganz online (dann verkürzt) durchgeführt werden.
Bitte bringen Sie ggf. Ihren Impfpass, Ihre Genesenenbescheinigung oder einen tagesaktuellen Schnelltest sowie Ihren Personalausweis mit.
Das Präsidium der TU Braunschweig empfiehlt jedoch dringend die Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen, weiterhin beizubehalten. Bei typischen Symptome einer COVID-19-Erkrankung, sollte aus Rücksicht auf unsere Studierenden und Lehrenden nur nach Durchführung eines Tests auf das SARS-CoV-2 und bei dessen negativem Ergebnis an Präsenzveranstaltungen teilgenommen werden. (15.11.2022, Dr. F. Walter)