Etliche Fragen werden immer wieder gestellt: Wie lässt sich der Erwartungshorizont der schriftlichen Abiturprüfungen lesen und geschickt mit dem eigenen Korrekturverfahren und der Bewertung verbinden? Wie lassen sich Markierungen und Randbemerkungen mit deutlichen Bezügen zu dem Erwartungshorizont gestalten und wie ist der daraus erkennbare Befund im Gutachten zu verbalisieren?
Ausgehend von einem Überblick über aktuelle Anforderungen und Richtlinien zu Korrektur, Bewertung und Begutachtung in der gymnasialen Oberstufe und in schriftlichen Abiturprüfungen wird es um die Erläuterung und Reflexion konkreter Beispiele aus der Praxis gehen (u.a. die Aufgabenarten literarische Interpretation und literarische Erörterung).
Diese Veranstaltung wird erneut auf Wunsch aus den Fachgruppen Deutsch ausgerichtet.
Wichtiger Hinweis: Diese Fortbildungsveranstaltung kann in Präsenz entsprechend der aktuellen-Regeln (siehe unten) durchgeführt werden, sofern das bundesweite Infektionsschutzgesetz, die vom Land Niedersachsen herausgegebene derzeit gültige Corona-Verordnung sowie der Corona-Stufenplan 2.0, regionale Gegebenheiten und die allgemeine Infektionslage Zusammenkünfte gestatten und die erforderlichen Hygiene- und Abstandsbestimmungen eingehalten werden können. Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule_neues_schuljahr/faq_schule_in_corona_zeiten/corona-erlasse-schule-mk-194408.html sowie
https://www.tu-braunschweig.de/hinweise-zum-coronavirus/studierende-und-lehrende#c795975
Der Inhaber des Veranstaltungsortes ist für die Umsetzung der aktuell gültigen Hygienevorschriften verantwortlich. Die Veranstaltung ist in Präsenz geplant, kann je nach Lage aber auch als hybrid oder ganz online (dann verkürzt) durchgeführt werden.
Bitte bringen Sie ggf. Ihren Impfpass, Ihre Genesenenbescheinigung oder einen tagesaktuellen Schnelltest sowie Ihren Personalausweis mit.
Das Präsidium der TU Braunschweig empfiehlt jedoch dringend die Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen, weiterhin beizubehalten. Bei typischen Symptome einer COVID-19-Erkrankung, sollte aus Rücksicht auf unsere Studierenden und Lehrenden nur nach Durchführung eines Tests auf das SARS-CoV-2 und bei dessen negativem Ergebnis an Präsenzveranstaltungen teilgenommen werden. (15.11.2022, Dr. F. Walter)
Teilnahmekosten werden nicht erhoben. Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert.
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.