Wichtiger Hinweis: Terminverlegungauf den 26.01.2023 (bisher 17.11.2022). 10.11.2022, Dr. Frank Walter
Die Schulleitungen können gem. § 13 (2) Arbeitsschutzgesetz "Beauftragte
für Brandschutz" benennen (vgl. RdErl. des MK "Erste Hilfe, Brandschutz
und Evakuierung" vom 27.6.2016; § 13 (2) ArbSchG).
Damit diese ihre Aufgaben verantwortlich wahrnehmen können, ist eine
Qualifizierung sinnvoll.
Es werden folgende Inhalte angeboten:
- Organisation von Brandschutz und Evakuierung
- Rolle und Aufgaben der Beauftragten für Brandschutz
- Brandschutzordnung
- Vorbeugender Brandschutz
- Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
- Evakuierungsübungen
- Unterweisungsthemen, Medien
Weitere ortspezifische Schwerpunkte können nach Absprache in den
Ablauf eingebaut werden.
Die Referentinnen und Referenten sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit
oder Beauftragte für Suchtprävention an öffentlichen Schulen in Niedersachsen. „Regelungen für Fortbildungsveranstaltungen zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren, Stand 05.10.2021“.
Hinweis: Die Veranstaltung dient nicht zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten nach Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12-09-01, der VdS-Richtlinie 3111 oder der DGUV Information 205-003.
Die Veranstaltung beinhaltet nicht die Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Wichtiger Hinweis: Diese Fortbildungsveranstaltung kann in Präsenz entsprechend der aktuellen-Regeln (siehe unten) durchgeführt werden, sofern das bundesweite Infektionsschutzgesetz, die vom Land Niedersachsen herausgegebene derzeit gültige Corona-Verordnung sowie der Corona-Stufenplan 2.0, regionale Gegebenheiten und die allgemeine Infektionslage Zusammenkünfte gestatten und die erforderlichen Hygiene- und Abstandsbestimmungen eingehalten werden können. Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule_neues_schuljahr/faq_schule_in_corona_zeiten/corona-erlasse-schule-mk-194408.html sowie
https://www.tu-braunschweig.de/hinweise-zum-coronavirus/studierende-und-lehrende#c795975
Der Inhaber des Veranstaltungsortes ist für die Umsetzung der aktuell gültigen Hygienevorschriften verantwortlich. Die Veranstaltung ist in Präsenz geplant, kann je nach Lage aber auch als hybrid oder ganz online (dann verkürzt) durchgeführt werden.
Bitte bringen Sie Ihren Impfpass, Ihre Genesenenbescheinigung oder einen tagesaktuellen Schnelltest sowie Ihren Personalausweis mit.
Das Präsidium der TU Braunschweig empfiehlt jedoch dringend die Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen, weiterhin beizubehalten. Bei typischen Symptome einer COVID-19-Erkrankung, sollte aus Rücksicht auf unsere Studierenden und Lehrenden nur nach Durchführung eines Tests auf das SARS-CoV-2 und bei dessen negativem Ergebnis an Präsenzveranstaltungen teilgenommen werden. (12.07.2022, Dr. F. Walter)
Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen
Kultusministerium finanziell gefördert und ist kostenfrei.
Die Veranstaltung richtet sich primär an Landesbedienstete der öffentlichen
allgemein- und berufsbildenden niedersächsischen Schulen. Für Landesbedienstete der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden niedersächsischen Schulen wird kein Teilnahmebeitrag erhoben.
Soweit freie Plätze vorhanden sind, besteht darüber hinaus auch für Lehrkräfte der
Schulen in freier Trägerschaft eine Teilnahmemöglichkeit gegen Kostenerstattung
in Höhe von 165 Euro.
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.