Das Thema „Krieg und Frieden“ hat durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine eine neue Wendung erfahren. Frühere friedensethische Positionen scheinen plötzlich wie vom Tisch gefegt, Grünen-Politiker unterstützen Waffenlieferungen, frühere Gewissheiten schwinden.
Theologisch waren auch schon vor dem Krieg Verschiebungen zu beobachten, etwa dass naive Auslegungen von Bibelstellen nicht mehr infragekommen. Statt über Legitimationen eines gerechten Krieges zu grübeln, wurde das Arbeiten an einem „Gerechten Frieden“ als neues Paradigma aufgestellt, mit dem sich die EKD-Denkschrift von 2007 ausführlich beschäftigt.
Wie kann das Thema im Religionsunterricht so behandelt werden, dass die Schüler*innen sachgemäß argumentieren und eine eigene, angemessene Position entwickeln lernen?“
Wichtiger Hinweis: Diese Fortbildungsveranstaltung kann in Präsenz entsprechend der Corona-Regeln durchgeführt werden, sofern das bundesweite Infektionsschutzgesetz, die vom Land Niedersachsen herausgegebene aktuelle Corona-Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)*) sowie der Corona-Stufenplan 2.0, regionale Gegebenheiten und die allgemeine Infektionslage Zusammenkünfte gestatten und die erforderlichen Hygiene- und Abstandsbestimmungen eingehalten werden können. Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule_neues_schuljahr/faq_schule_in_corona_zeiten/corona-erlasse-schule-mk-194408.html
Der Inhaber des Veranstaltungsortes ist für die Umsetzung der aktuell gültigen Hygienevorschriften verantwortlich. Die Veranstaltung ist in Präsenz geplant, kann je nach Lage aber auch als hybrid oder ganz online (dann verkürzt) durchgeführt werden.
Bitte bringen Sie Ihren Impfpass,Genesenenbescheinigung oder einen tagesaktuellen Schnelltest sowie Ihren Personalausweis mit. (11.11.2022, Dr. F. Walter)
Die Teilnahmekosten in Höhe von 10,00 Euro werden der Schule in Rechnung gestellt.
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Die Erstattung der Reisekosten kann nach Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen (vgl. Hauswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. d. MK vom 31.07.2018 – SVBl. 2018, S. 390ff). Soweit erforderlich beantragen Sie bitte die Dienstreisegenehmigung bei der für Sie zuständigen Dienststelle (Dienststelle der Lehrkräfte ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter). Die entsprechenden Formulare hat die NLSchB hier eingestellt:
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
Der »Antrag auf Gewährung von Reisekostenvergütung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 23 Abs. 2 NRKVO« kann heruntergeladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Ende der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung abgegeben werden. Die Veranstaltungsnummer KBS……
muss bei »Grund, Datum/Daten der Reise(n) « eingetragen werden.