Wichtiger Hinweis: Da derzeit der Haushalt für das Jahr 2023 noch nicht genehmigt ist, werden bis zu einer Genehmigung Teilnahmekosten erhoben. Das KLBS informiert an dieser Stelle sobald sich Änderungen ergeben. (29.09.2022, Dr. F. Walter)
Die Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz für Lehrkräfte muss nach den geltenden Vorschriften im Abstand von 5 Jahren aktualisiert werden. In dieser Veranstaltung werden sowohl die aktuellen Rechtsgrundlagen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Schule sowie für den Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen vermittelt und/oder aktualisiert als auch die naturwissenschaftlichen Grundlagen wiederholt. Inhaltlich basiert die Veranstaltung auf den Vorgaben der entsprechenden Verordnungen nach StrISchG. Zum Abschluss der Veranstaltung wird eine schriftliche Erfolgskontrolle durchgeführt.
Grundlage: Erlass „Sicherheit im Unterricht“, Ziff. 3 Ergänzende Bestimmungen zum Anhang „Strahlenschutz“ Gem. RdErl. d. MK u. d. MU v. 19.3.2014 – AuG-40183/1-1 (Nds. MBl. Nr.15/2014 S.313; SVBl. 5/2014 S.207) – VORIS 22410 – Bek. d. MK v. 1.4.2019 – 22 – 40183/4 Genehmigung des MU „Durchführung der Strahlenschutz und Röntgenverordnung; Anerkennung von Kursen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz“, Az. 43 – 40 341/1/13 - 40 323/4 vom 16.02.2006
Die Teilnahmebestätigung für diese Veranstaltung in Verbindung mit dem erbrachten Nachweis über den Erfolg der Teilnahme dienen bei Vorlage den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (RLSB) als Grundlage für die Ausstellung der Bescheinigung über die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (Fachkundegruppe S 7.1).
Eine gültige Bescheinigung über den Besitz der Fachkunde ist zwingende Voraussetzung für die Wahrnehmung der Aufgabe einer/eines Strahlenschutzbeauftragten in der Schule.
Wichtiger Hinweis: Diese Fortbildungsveranstaltung kann in Präsenz entsprechend der aktuellen-Regeln (siehe unten) durchgeführt werden, sofern das bundesweite Infektionsschutzgesetz, die vom Land Niedersachsen herausgegebene derzeit gültige Corona-Verordnung sowie der Corona-Stufenplan 2.0, regionale Gegebenheiten und die allgemeine Infektionslage Zusammenkünfte gestatten und die erforderlichen Hygiene- und Abstandsbestimmungen eingehalten werden können. Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule_neues_schuljahr/faq_schule_in_corona_zeiten/corona-erlasse-schule-mk-194408.html sowie
https://www.tu-braunschweig.de/hinweise-zum-coronavirus/studierende-und-lehrende#c795975
Der Inhaber des Veranstaltungsortes ist für die Umsetzung der aktuell gültigen Hygienevorschriften verantwortlich. Die Veranstaltung ist in Präsenz geplant, kann je nach Lage aber auch als ganz online durchgeführt werden.
Bitte bringen Sie Ihren Impfpass, Ihre Genesenenbescheinigung oder einen tagesaktuellen Schnelltest sowie Ihren Personalausweis mit.
Das Präsidium der TU Braunschweig empfiehlt jedoch dringend die Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen, weiterhin beizubehalten. Bei typischen Symptome einer COVID-19-Erkrankung, sollte aus Rücksicht auf unsere Studierenden und Lehrenden nur nach Durchführung eines Tests auf das SARS-CoV-2 und bei dessen negativem Ergebnis an Präsenzveranstaltungen teilgenommen werden. (29.09.2022, Dr. F. Walter)
Für Landesbedienstete der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden niedersächsischen Schulen wird kein Teilnahmebeitrag erhoben. Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert. Die Veranstaltung richtet sich primär an Landesbedienstete der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden niedersächsischen Schulen. Soweit freie Plätze vorhanden sind, besteht darüber hinaus auch für Lehrkräfte der Schulen in freier Trägerschaft eine Teilnahmemöglichkeit gegen eine Teilnahmegebühr in Höhe von 300 €, Übernachtung und Reisekosten müssen selbst getragen werden.
Reisekosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gezahlt. Soweit erforderlich beantragen Sie bitte die Dienstreisegenehmigung bei der für Sie zuständigen Dienststelle (Dienststelle der Lehrkräfte ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter). Die entsprechenden Formulare hat die NLSchB hier eingestellt:
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
Der »Antrag auf Gewährung von Reisekostenvergütung für Fortbildungsveranstaltungen nach § 23 Abs. 2 NRKVO« kann heruntergeladen und vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Ende der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung abgegeben werden. Die neunstellige Veranstaltungsnummer KBS…… muss bei »Grund, Datum/Daten der Reise(n)« eingetragen werden.
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Auszug: Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann per E-Mail an das Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) erfolgen. Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum Lehrerfortbildung (KLBS) per E-Mail mitzuteilen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.