Die Schulleitungen sind nach der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen und Gefährdungsbeurteilungen durch eine fachkundige Person durchführen zu lassen. Sofern die Schulleitungen nicht
selbst fachkundig sind, können sie diesen Aufgabenbereich delegieren und gem. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz "Gefahrstoffbeauftragte" benennen.
Damit diese ihre Aufgaben verantwortlich wahrnehmen können, ist eine entsprechende Qualifizierung erforderlich.
Folgende Inhalte werden angeboten:
Modul 1 und Modul 2:
- Rolle und Funktion der Gefahrstoffbeauftragten
- Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- Gefährdungsbeurteilung inkl. Ersatzstoffprüfung
- Sicherheitsdatenblatt
- Betriebsanweisung
- Unterweisung
- Persönliche Schutzausrüstung, Schutzmaßnahmen, Mindeststandards
- Beschäftigungsverbote
- Gefahrstoffmanagement
- Gefahrstoffverzeichnis inkl. Software
- Beschaffung, Verwendungsverbote u. Herstellungsbeschränkungen
- Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen.
1. Modul: 8.12.2022 von 9 bis 17 Uhr.
2. Modul: 9.02.2023 von 9 bis 17 Uhr.
Die Teilnahme an beiden Tagen dieser zweiteiligen Qualifizierung ist
verpflichtend.
Die Referentinnen und Referenten sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit an
öffentlichen Schulen in Niedersachsen.
Die Veranstaltung richtet sich primär an Landesbedienstete der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden niedersächsischen Schulen. Soweit freie Plätze vorhanden sind, besteht darüber hinaus auch für Lehrkräfte der Schulen in freier Trägerschaft eine Teilnahmemöglichkeit gegen Kostenerstattung in Höhe von 110 €.
Hinweis:
Die Teilnehmenden werden gebeten für die Entgegennahme von elektronischen Informationen einen USB-Speicher mit mindestens 4 GB Kapazität mitzubringen, der technisch einwandfrei und frei von Schadprogrammen ist.
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Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert und ist kostenfrei.
Evtl. entstandene Sach- und Materialkosten sind vor Ort direkt zu bezahlen.
Reisekosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag gezahlt. Diesen erhalten Sie vorausgefüllt vor Ort.
Die Reisekostenabrechnungen richten sich nach der NRKVO (Niedersächsische Reisekostenverordnung)..
Es gelten die "Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für regionale Lehrerfortbildung an der Universität Hildesheim". Mit der Anmeldung zur Fortbildung erkennen Sie diese an.
Die Anmeldung über die VeDaB Datenbank ist unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung. Es gelten ebenso die „Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungen“:
https://www.nibis.de/formulare-des-nlq_593