Schulische Schutzkonzepte gegen sexuelle Grenzverletzungen sollen einerseits verhindern, dass Schülerinnen und Schüler sexuelle Gewalt in der Schule erleben müssen und andererseits dafür sorgen, dass missbrauchte Kinder und Jugendliche in ihrer Schule Hilfe angeboten bekommen.
Damit das gelingt, sehen Schutzkonzepte Fortbildungen zur Vermittlung von Basiswissen zu sexueller Gewalt für alle schulischen Beschäftigten vor und umfassen Präventionsangebote zur Aufklärung über sexuellen Missbrauch für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Darüber hinaus sollte das Kollegium verbindliche Regeln für Nähe und Distanz im schulischen Kontext vereinbaren, zu vermeidendes Verhalten beschreiben und Konsequenzen bei Nichteinhaltung festlegen. Gerade diese Vereinbarung, der so genannte Verhaltenskodex, schützt sowohl die Schülerschaft vor der Anbahnung von übergriffigem Verhalten, als auch schulische Beschäftigte vor einem unbegründeten Verdacht.
Schutzkonzepte unterstreichen die Bedeutung von gelebter Partizipation und insbesondere funktionierenden Beschwerdeverfahren. Schulen mit einer entsprechenden Alltagskultur schaffen die Voraussetzung, dass Schüler und Schülerinnen sich auch bei so schwerwiegenden Themen wie sexueller Gewalt öffnen. Daneben bietet ein Interventions- oder Notfallplan innerhalb des Schutzkonzepts im Verdachtsfall allen schulischen Beschäftigten die erforderliche Orientierung und Sicherheit. Er enthält auch ein Rehabilitationsverfahren für den Fall eines unbegründeten Verdachts gegen schulische Beschäftigte.
Die Entwicklung und Implementierung von schulischen Schutzkonzepten ist ein Prozess der Schulentwicklung, der die Initiative der Schulleitung benötigt und vom ganzen Kollegium mitgetragen werden muss. Dieser Prozess sollte durch die schulpsychologischen Dezernate und ggf. andere spezialisierte Fachstellen begleitet werden.
Die Schulpsychologie des RLSB Hannover bietet interessierten Schulleitungen mit jeweils zwei Vertretern und Vertreterinnen aus dem Kollegium diese Informationsveranstaltung zur Etablierung schulspezifischer Schutzkonzepte an. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über fachliche Standards sowie einen Ausblick auf eine modulare Fortbildungsreihe zur Begleitung der schulspezifischen Prozessentwicklung für ein Schutzkonzept gegen sexuelle Grenzverletzungen.
Die Dozentin ist Dr. Christiane Bosold, Schulpsychologische Dezernentin im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover.
Die Teilnehmenden werden gebeten, sich rechtzeitig im Online-Raum anzumelden (5 Minuten vorher) und vorab die Mikrofon- und Lautsprechereinstellungen zu testen.Aufgrund der hohen TN-Zahl bitten wir Sie, die Kameras NICHT zu aktivieren, damit die Veranstaltungsqualität stabil bleibt.
Teilnahmegebühren werden nicht erhoben. Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert und ist damit kostenfrei.
Es gelten die Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der Leibniz Universität Hannover (KH). Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an:
https://www.lehrerbildung.uni-hannover.de/teilnahmebedingungen.html