Die Schulleitungen können gem. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz "Beauftragte für Erste Hilfe" benennen (vgl. RdErl. des MK "Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung" vom 27.06.2016 in der jeweils aktuellen Fassung).
Damit diese ihre Aufgaben verantwortlich wahrnehmen können, ist eine Qualifizierung sinnvoll.
Es werden folgende Inhalte angeboten:
- Aufgaben und Bestellung der Beauftragten
- Rechtliche Grundlagen
- Organisation der Ersten Hilfe
- Erste-Hilfe-Material
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Schulsanitätsdienst
- Rechtsfragen und Haftung
Die Referentinnen und Referenten sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen.
Für Landesbedienstete der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden niedersächsischen Schulen wird kein Teilnahmebeitrag erhoben.
Die Veranstaltung richtet sich primär an Landesbedienstete der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden niedersächsischen Schulen. Soweit freie Plätze vorhanden sind, besteht darüber hinaus auch für Lehrkräfte der Schulen in freier Trägerschaft eine Teilnahmemöglichkeit gegen Kostenerstattung in Höhe von 35 €.
Hinweis:
Die Veranstaltung dient nicht der Aktualisierung bzw. Vermittlung von Erste-Hilfe-Kenntnissen. Gem. RdErl. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung vom 27.6.2016 – SVBl. 2016, S. 437, ist hierzu ein Kurs "Fortbildung für betriebliche Ersthelfer" zu besuchen.
Reisekosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag gezahlt.
Die Reisekostenabrechnungen richten sich nach der NRKVO (Niedersächsische Reisekostenverordnung)..
Die Teilnahmeberechtigung erfolgt mit der Einladung durch das Kompetenzzentrum, eine Teilnahme ohne Einladung ist nicht möglich.
Alle Fortbildungsveranstaltungen finden i. d. R. bzw. zum Teil in der dienstfreien Zeit statt. Auch dann ist die Genehmigung der Dienststelle Voraussetzung für die Anmeldung und die dienstrechtliche Absicherung. Bei der Online-Anmeldung müssen Sie bestätigen, dass Ihnen diese Genehmigung vorliegt.
Die Anmeldung über die VeDaB Datenbank ist unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung.
Es gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungen“:
https://www.nibis.de/formulare-des-nlq_593