2020 wurden erstmals bundesweite Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife im Fach Biologie veröffentlicht. Sie ersetzen die Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA).
Das entsprechend angepasste Kerncurriculum für die gymnasiale Oberstufe tritt zum 1. August 2022 in Kraft und gilt ab dem Schuljahr 2022/2023 für die Einführungsphase.
Bildungsstandards und Kerncurriculum bilden u. a. die Grundlage für das 2025 erstmals bundesweit stattfindende Abitur. Dieses beinhaltet ein neues Kompetenzmodell, welches eine Erweiterung des Kompetenzbereichs Erkenntnisgewinnung umfasst. Daraus resultieren verbindlich umzusetzende und weitgehend neue fachpraktische Anteile, die sich auch in den zukünftigen Abiturprüfungen abbilden werden.
Gemäß Implementierungserlass des niedersächsischen Kultusministeriums erfolgen die jeweils eintägigen Präsenzveranstaltungen zur Implementation der Einführungsphase des neuen Kerncurriculums in den regionalen Schulsets aller RLSB.
Zur Vorbereitung der Veranstaltung dienen die folgenden Dokumente:
Die Bildungsstandards im Fach Biologie für die Allgemeine Hochschulreife finden Sie unter:
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2020/2020_06_18-BildungsstandardsAHR_Biologie.pdf
Das Kerncurriculum für die gymnasiale Oberstufe im Fach Biologie finden Sie unter
https://cuvo.nibis.de/cuvo.php?p=detail_view&docid=1513&k0_0=Schulform&v0_0=Gymnasiale%20Oberstufe%20-%20Gymnasium&k0_1=Fach&v0_1=Biologie
Die Lernaufgaben Sekundarstufe II zur Illustration der Bildungsstandards im Fach Biologie finden Sie unter:
https://www.iqb.hu-berlin.de/bista/UnterrichtSekII/nawi_allg/biologie/
Die illustrierenden Beispielaufgaben zur Orientierung hinsichtlich der Gestaltung und der zu erwartenden Anforderungen der Aufgaben im Abitur ab 2025 finden Sie unter:
https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur/sammlung/naturwissenschaften/
Hinweis:
Themengleiche Fortbildungen werden in allen weiteren Biologie-Schulsets der RLSB Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Osnabrück durchgeführt.
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Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert und ist kostenfrei.
Evtl. entstandene Sach- und Materialkosten sind vor Ort direkt zu bezahlen.
Reisekosten werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Antrag gezahlt. Diesen erhalten Sie vorausgefüllt vor Ort.
Die Reisekostenabrechnungen richten sich nach der NRKVO (Niedersächsische Reisekostenverordnung)..
Es gelten die "Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für regionale Lehrerfortbildung an der Universität Hildesheim"
Mit der Anmeldung zur Fortbildung erkennen Sie diese an.
Die Anmeldung über die VeDaB Datenbank ist unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung. Es gelten ebenso die „Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungen“:
https://www.nibis.de/formulare-des-nlq_593