Hinweis:
1. Der Anmeldeschluss wurde verlängert auf den 12.10.2022 (bisher 02.10.2022).
2. Raumänderung: TU Braunschweig, Campus Nord, Seminarraum 97.3 (1. OG) Bieroder Weg 97, 38106 Braunschweig (bisherTechnikakademie der Stadt Braunschweig). ; Dr. Frank Walter, 04.10.2022
Bezug: RdErl. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung vom 27.06.2016, § 13 (2) ArbSchG
Die Schulleitungen können gem. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz »Beauftragte für Erste Hilfe« benennen (vg. RdErl. des MK »Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung« vom 27.06.2016). Damit diese ihre Aufgaben verantwortlich wahrnehmen können, ist eine Qualifizierung sinnvoll.
Es werden u. a. folgende Inhalte angeboten:
- Aufgaben und Bestellung der Beauftragten
- Rechtliche Grundlagen
- Organisation der Ersten Hilfe
- Erste-Hilfe-Material
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Schulsanitätsdienst
- Rechtsfragen und Haftung
Die Veranstaltung dient nicht der Aktualisierung bzw. Vermittlung von Erste-Hilfe-Kenntnissen. Gem. RdErl. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung vom 27.6.2016 SVBl. 2016, S. 437, ist hierzu ein Kurs »Fortbildung für betriebliche Ersthelfer« zu besuchen.
Die Referenten sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen.
Tagungsort (Neu):
TU Braunschweig, Campus Nord
Seminarraum 97.3 (1. OG)
Bieroder Weg 97
38106 Braunschweig
Der Tagungsort ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen: elektronische Fahrplanauskunft
http://www.efa.de (Haltestelle Hochstraße oder Haltestelle Kastanienallee). Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Teilnahmekosten werden für Landesbedienstete der öffentlichen Schulen nicht erhoben. Diese Veranstaltung wird als bildungspolitisches Schwerpunktthema vom Niedersächsischen Kultusministerium finanziell gefördert. Reisekosten und Verpflegungskosten der Landesbediensteten der öffentlichen Schulen werden bis zur Höhe des Tagegeldes im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel auf Antrag erstattet. Das entsprechende Formular hat die NLSchB hier eingestellt:
http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/service/formulare
WICHTIGER HINWEIS: Für die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen Mahlzeiten wird von Ihnen am Tagungsort die Personalnummer (siehe Bezügeblatt) benötigt. Die Teilnahmebescheinigung wird nach Eingang des Formblattes »Meldebogen für die Versteuerung unentgeltlicher Mahlzeiten« ausgehändigt bzw. zugestellt.
Lehrkräfte der Schulen in freier Trägerschaft haben die Möglichkeit teilzunehmen soweit Vakanzen bestehen. Die Teilnahmekosten für Lehrkräfte der Schulen in freier Trägerschaft betragen 35€.
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs
Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.