Wichtiger Hinweis: Diese Fortbildungsveranstaltung wird jetzt online durchgeführt. Anmeldeschluss verlängert auf den 22.11.2021 (bisher 30.10.2021). Dr.F. Walter, 02.11.2021
Von Lehrkräften wird immer wieder gefordert, digitale Medien im Unterricht einzusetzen. Dabei sind sie zugleich aufgefordert ihrer heterogene Schüler*innenschaft gerecht zu werden und ihre medienbezogenen Kompetenzen zu fördern. Angesichts dieser breiten Anforderungen versuchen große Anbieter durch vermeintlich einfache Handhabung ihrer Tools und ansprechendem Design zu punkten. Die Veranstaltung Media Upside Down setzt bei diesen Tools an und bietet die Möglichkeit, intensiv und im Austausch mit anderen Lehrkräften einen analytischen Blick auf sie zu werfen.
Im Workshop arbeiten wir gemeinsam mit den Teilnehmer*innen Eigenschaften bestimmter Designs und Systematiken von Tools auf und reflektieren ihre Implikationen und Konsequenzen. Anhand konkreter Beispiele von Audience Response Systemen (wie z.B. Kahoot! und Mentimeter) werden von den Referent*innen zunächst Impulse zur Beurteilung digitaler Bildungsmedien gesetzt. Auch werden Tipps gegeben, wie sich bekannte Tools auf kreative neue Art nutzbar machen lassen.
Davon ausgehend werden die Teilnehmer*innen eigene Analysen durchführen, Überlegungen für die kreative und neuartige Verwendung anstellen.
Referent*innen:
Felicitas Macgilchrist,
Nadine Wagener-Böck,
Dr. Andreas Weich
Hinweis zum Datenschutz:
Das KLBS übernimmt keine Rechts- oder Haftungsansprüche, die bei oder aus der Nutzung von in Fortbildungen vorgestellter Software (z.B. digitale Apps, Tools etc.) entstehen könnten, und empfiehlt zuvor die Abklärung mit den zuständigen Datenschutzbeauftragt*innen ihrer Dienststelle.
Teilnahmekosten werden nicht erhoben.
Es gelten die »Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums Lehrerfortbildung der TU Braunschweig (KLBS)«:
http://www.tu-braunschweig.de/klbs Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erkennen Sie diese Bedingungen an.
Die Erstattung der Reisekosten kann nach Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen (vgl. Hauswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. d. MK vom 31.07.2018 – SVBl. 2018, S. 390ff).
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