Als öffentliche Stellen sind Schulen an die Datenschutzgrundverordnung gebunden. Neben dieser finden auch Vorschriften aus anderen Gesetzen, wie z. B. dem neuen Niedersächsischen Datenschutzgesetz oder dem Niedersächsischen Schulgesetz Anwendung.
Schwerpunkt der Veranstaltung sind die datenschutzrechtlichen Grundpflichten der Schulen, wie beispielsweise die Erstellung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten. Diese werden an konkreten Beispielen erläutert. Auch andere häufig auftretende Fragen zum Datenschutz in Schulen werden an Fällen aus der Praxis diskutiert.
Weiterhin werden im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung in Schulen datenschutzrechtliche Grundlagen erörtert, die bei der Einführung von Tablet-Klassen zu berücksichtigen sind.
Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben.
Ihre Reisekosten können ggf. aus dem Schulbudget erstattet werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schule. Die Reisekostenrechnung ist in diesem Fall bei Ihrer Dienststelle einzureichen.
#NLSchBDSGVO
Kategorie
Veranstaltungsart
Fortbildung
Mindestanzahl Teilnehmende
10
Maximalanzahl Teilnehmende
50
Zielsetzung
Handlungssicherheit bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung an allgemein bildenden Schulen
Kompetenzen
-/-
Adressaten
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an die Datenschutzbeauftragten der Schulen. Auch für Schulleitungen kommt eine Teilnahme in Betracht.